Rechtsprechung

Nach BGH-Urteil: Die Abmahnwelle rollt weiter

2.7.10

Der BGH hat am 12.05.2010 erstmals über Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings entschieden. Das Urteil wurde von Seiten der Rechteinhaber und Abmahngegner mit großer Erwartung beobachtet. Inzwischen liegen die Entscheidungsgründe seit einigen Wochen vor und es lassen sich Reaktionen der Beteiligten feststellen. Um es vorweg zu nehmen: Obwohl die Entscheidung in vielen Punkten zu Gunsten der Anschlussinhaber ausfiel, ändert sich an der Abmahnpraxis nichts. Auswirkungen mag das Urteil jedoch auf die gerichtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzprozessen haben.

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BGH: Haftung für WLAN ja, aber kein Schadensersatz!

12.05.10
Update: 7.6.10
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haften kann, wenn er seinen WLAn-Anschluss nicht ausreichend sichert (Urteil mit Entscheidungsgründen). Weiter hat der BGH entschieden, dass der Anschlussinhaber keinen Schadensersatz bezahlen muss, wenn er die Verletzung nicht selbst begangen hat. Abmahnkosten müsse der Anschlussinhaber dagegen bis zu 100 EUR tragen.

AG Frankfurt a.M. zur sekundären Darlegungslast des Abgemahnten sowie Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüchen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.01.2010, Az. 31 C 1078/09-78 Stellung zur sekundären Darlegungslast sowie des Bestehens und der Höhe von Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüchen Stellung genommen.

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