Rechtsprechung
LG München I: Pornofilme "Young Passion" und "Flexible Beauty" nicht als Filmwerke urheberrechtlich geschützt
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
08.08.2013
Das Landgericht München I hat in einem Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12, entschieden, dass nicht alle pornografischen Filmwerke urheberrechtlichen Schutz genießen. Die erforderliche persönlich geistige Schöpfung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) läge nicht vor, wenn ein Film "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt".
Keine schöne Entscheidung für die Rechteinhaber und Abmahnkanzleien, die sich auf pornografisches Filmwerk spezialisiert haben, stellt das Gericht doch damit die urheberrechtlichen Ansprüche in Frage.
Urteilsgründe zu Filesharing BGH-Urteil Morpheus veröffentlicht
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
16.04.2013
Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof nach der bekannten Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (mehr Informationen hier), in der er wichtige Grundsätze zum Anscheinsbeweis bei der Täterhaftung und den Pflichten des Anschlussinhabers hinsichtlich einer Störerhaftung aufgestellt hat, erneut zum Thema Filesharing zu urteilen gehabt.
In der Entscheidung "Morpheus" aus dem November 2012 klärt der BGH, dass Eltern nicht grundsätzlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haften, wenn eines ihrer Kinder über so genannte Tauschbörsen Urheberrechte verletzt und wegen der bloßen Möglichkeit nicht der Zugang zum Internet gesperrt oder umfangreiche Absicherung eingerichtet werden muss (wir berichteten bereits über die Pressemitteilung hier). Inzwischen wurden auch die ausführlichen Urteilsgründe des Gerichts veröffentlicht.
BGH hat neuen Filesharing-Fall entschieden
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- Geschrieben von Christian Galetzka
15.11.2012
Alea iacta est: Der BGH hat ein neues Filesharing-Urteil gefällt!
Hier die heute veröffentlichte Pressemitteilung des BGH:
Nr. 193/2012 vom 15.11.2012
Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
BGH verhandelt am 15.11.2012 nach "Sommer unseres Lebens" weiteren Filesharing-Fall
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- Geschrieben von Christian Galetzka
09.11.2012
Der Bundesgerichtshof wird am 15.11.2012 erneut Gelegenheit haben, sich zu weiteren wesentlichen Fragen des Filesharing zu äußern (Az. I ZR 74/12).
Mit der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" von 2010 liegt bereits eine solche Entscheidung im Filesharing-Bereich vor, die sich vor allem mit den Sicherheitspflichten eines privaten Anschlussinhabers an dem von diesem betriebenen WLAN-Router beschäftigte. Streitgegenständlich war ein nicht ordnungsgemäß abgesicherter WLAN-Router, über den ein unberechtigter Dritter missbräuchlich genutzt und über eine Filesharing-Tauschbörse den Musiktitel "Sommer unseres Lebens" anderen Tauschbörsennutzern zum Download verfügbar und öffentlich zugänglich gemacht hatte (wir berichteten).
AG München offenbar beliebtestes Gericht bei den Abmahnkanzleien
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
31.10.2012
So wie es aussieht wird die Hitliste der beliebtesten Gerichte bei Abmahnern im Bereich Filesharing derzeit unangefochten vom Amtsgericht München angeführt. Altbekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer gerne dort klagt - wobei nicht klar ist, ob aufgrund der Ortsnähe zum Kanzleisitz oder der getroffenen Entscheidungen. Letzteres erscheint jedoch angesichts so mancher Urteile, beispielsweise zu Anschlussinhabern ohne PC, naheliegend.
Nun scheinen auch andere Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, diesen Gerichtsstandort für sich entdeckt zu haben. Rasch Rechtsanwälte, die immerhin ihren Kanzleisitz am anderen Ende von Deutschland in Hamburg haben, bevorzugen nun augenscheinlich München, wenn sie ein gerichtliches Verfahren betreiben wollen.
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