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Rasch Rechtsanwälte

Gerade die Abmahnschreiben der Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte sind für die Betroffenen oft sehr erschreckend, da diese Kanzlei einen relativ hohen Vergleichsbetrag gleich im ersten Schreiben fordert. Der abgemahnte Anschlussinhaber sieht sich mit einem Vergleichsangebot zur Abgeltung der Zahlungsansprüche von 1.200,00 € konfrontiert. Daneben fordert die Hamburger Kanzlei eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das jeweils abgemahnte Werk, in der Regel ein Musikalbum.Werden gleich zwei Alben auf einmal abgemahnt, so erhöht sich der in den Raum gestellte Vergleichsbetrag bereits auf 1.800,00 €.

Abmahnung Rasch RechtsanwälteDie Kanzlei Rasch Rechtsanwälte begründet in ihrem fünfseitigen Schreiben relativ ausführlich, dass der Anschlussinhaber aufgrund der Ermittlung über die IP-Adresse für die festgestellte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Das Recht, das betreffende Werk über Filesharing Dritten verfügbar zu machen, stehe nur der Rechteinhaberin zu. Rechteinhaberin bei Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist häufig die Universal Music GmbH, oft auch die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Es handelt sich dabei meist um aktuelle Werke, für die dann Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert wird.

Dem Abmahnschreiben beigefügt ist ein relativ weiter Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein vorgefertigtes Vergleichsformular, welches die Zahlungsverpflichtung über den Vergleichsbetrag enthält, sowie der entsprechende Auskunftsbeschluss des Providergerichts. Bei den Hamburger Rechtsanwälten handelt es sich um eine größere Kanzlei, welche tatsächlich auch schon im Filesharing-Bereich Klage eingereicht hat.

Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte (.rka)

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte (.rka) mahnt vor allem im Auftrag der Koch Media GmbH ab. Die Hamburger Rechtsanwälte werfen dem Adressaten des Schreibens vor urheberrechtlich geschützte Computerspiele auf Tauschbörsen im Internet zum Download bereit gehalten zu haben. Hierbei handelt es sich beispielhaft um die Computerspiele "Kane & Lynch 2", "F1 2010" oder "Risen 2: Dark Waters".

Abmahnung Reichelt Klute Aßmann RechtsanwälteDie Abmahnkanzlei macht daher Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft sowie zur Löschung der abgemahnten Datei geltend. Die Anwälte drohen in Ihrem Schreiben, dass aufgrund der Dringlichkeit dieser Angelegenheiten Fristverlängerungen nicht gewährt werden und der Koch Media GmbH bei Fristablauf empfohlen wird unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten, die die Ansprüch auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft umfassen. Die Abgeltung aller Ansprüche kann jedoch gegen die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von (regelmäßig) 800,00 € erreicht werden, wenn diese Zahlung und die Abgabe der vorbereiteten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der geforderten Frist geleistet wird.

Mit der Drohung der unverzüglichen gerichtlichen Schritte und der Aussage, dass der Empfänger des Schreibens als Inhaber der dynamischen IP-Adresse und zivilrechtlich Haftender festgestellt und identifiziert worden ist, entsteht oft ein erschreckender und ernüchternder Eindruck, dem aber nicht in jedem Fall Glauben geschenkt werden sollte.