C - wie

carvus law rechtsanwälte

Mit der Kanzlei carvus law Rechtsanwälte aus Köln versucht eine weitere Kanzlei den Sprung in die Liga der Abmahnkanzleien. Die Kölner Rechtsanwälte handeln vorwiegend im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG, obwohl die ausgestellte und beigefügte Vollmacht auch die Puaka Video Prodution GmbH umfasst. Die Rechteinhaberin Silwa Filmvertrieb AG ist dabei kein Neuling auf dem Gebiet der Abmahnung, wurde diese doch schon von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U + C) vertreten.

Die Kölner Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten vor, über den Internetanschluss mittels einer nicht näher bezeichneten Filesharing-Software ein Filmwerk der Rechteinhaberin illegal heruntergeladen und gleichzeitig anderen Teilnehmern der Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dadurch seien Urheberrechte erheblich verletzt worden. Den Namen des auf Internet-Kriminalität spezialisierten Dienstleistungsunternehmen, dass die angeblichen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen überwacht, nennen die Rechtsanwälte nicht.

Die Kölner Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Entwurf, der eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € enthält, ist der Abmahnung beigefügt. Ferner berechnen die Rechtsanwälte die zu zahlenden Schadens- und Rechtsanwaltskosten auf insgesamt 2.221,58 € und stellen zusätzlich einen um 1.000,00 € höher liegenden Schadensersatz gemäß der Lizenzanalogie in den Raum. Mit einer Zahlung von 1.250,00 € garantieren diese jedoch keine weitere Inanspruchnahme in dieser Sache, sodass sämtliche Ansprüche der Rechteinhaberin damit erledigt sein sollen.

CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt mahnt vor allem im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Köln ab.

Nach Ansicht der Frankfurter Rechtsanwälte wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass über den Anschluss des Empfängers der Abmahnung das entsprechende Musikwerk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Welche Log-Firma die angebliche Urheberrechtsverletzung jedoch ermittelt haben soll, wird nicht erwähnt. Die Rechtsanwälte verweisen insofern nur auf das Auskunftsverfahren vor dem zuständigen Providergericht.

Die Frankfurter Rechtsanwälte verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kosten und Schäden infolge der angeblichen Urheberrechtsverletzung. Zu diesen Kosten zählen die Ermittlung der IP-Adresse, die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Vertretung im Auskunftsverfahren, die Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internet-Service-Provider, die anschließenden Korrespondenz und die entsprechende Abmahnung nebst Auslagen.

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens bieten die Rechtsanwälte eine außergerichtliche Erledigung an. Diese beinhaltet die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 550,00 €. Zahlt der Anschlussinhaber innerhalb von acht Tagen, ist eine weitere Reduzierung des Vergleichsbetrages um ca. 100,00 € möglich.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

Aus dem badischen Ettlingen erhalten Inhaber von Internetanschlüssen Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen angeblicher Verwertung geschützter Filmwerke mit zumeist pornografischen Inhalten. Die vertretenen Rechteinhaber wollen dabei mittels einer Spezialsoftware zweifelsfrei und gerichtsverwertbar festgestellt haben, dass ein oder mehrere Filme über eine bestimmte IP-Adresse unerlaubt anderen Nutzern angeboten wurden. Diese IP-Adresse soll sodann durch eine gerichtlich angeordnete Auskunft des entsprechenden Internetproviders dem Anschluss des Abgemahnten zugeordnet worden sein.

Abmahnung C-S-R RechtsanwaltskanzleiDer Betroffene habe somit - so die Anwaltskanzlei - gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen und sich dabei sogar strafbar gemacht. Selbst wenn jedoch andere Personen die Rechtsverletzung begangen hätten, sei der Anschlussinhaber jedenfalls als Störer hierfür verantwortlich.

Infolgedessen machen die abmahnenden Anwälte Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche des Rechteinhabers in beträchtlicher Höhe geltend. Dem Abgemahnten wird diesbezüglich jedoch angeboten, im Rahmen einer einvernehmlichen Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages - in älteren Fällen regelmäßig 650 € pro Film, in neueren immerhin 1.175 € - die Angelegenheit abzuschließen. Außerdem wird vom Betroffenen verlangt, alle Kopien der benannten Werke zu löschen und sich durch die beigefügte Unterlassungserklärung zu verpflichten, die beanstandeten Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen, wobei diese vorformulierte Erklärung auch eine Verpflichtung zur Zahlung des angebotenen Pauschalbetrages enthält.

Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderungen, für deren Erfüllung dem Betroffenen regelmäßig eine Frist von 14 Tagen ab Erstellung der Abmahnung gesetzt wird, droht die Kanzlei mit gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche in vollem Umfang. Laut eigener Meldungen auf der Kanzleihomepage wollen die C-S-R Rechtsanwälte zudem bereits einstweilige Verfügungen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide gegen Abgemahnte beantragt und auch zugesprochen bekommen haben.