S - wie

Sasse & Partner

Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken und TV-Serien ab, welche größtenteils erst kurz zuvor im Kino oder TV zu sehen waren. Beispielsweise waren jeweils zeitnah die Filme "The Kings Speech" oder "Ziemlich beste Freunde" betroffen. Rechteinhaberin ist dabei, gerade bei Kinofilmen, relativ häufig die Senator Film Verleih GmbH, welche durch die Hamburger Anwälte urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung der Datei, Schadensersatz und Aufwendungsersatz für die Ermittlung und anwaltliche Tätigkeit geltend machen lässt.

Abmahnung Sasse & Partner RechtsanwälteDie Kanzlei Sasse & Partner bietet in der Abmahnung regelmäßig an mit Zahlung eines Pauschalbetrags von 800,00 € und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Angelegenheit schnell und endgültig zu erledigen. Für die Unterlassungserklärung ist ein vorbereitetes Formular beigefügt, welches jedoch lange Zeit - auch trotz kritischer Gerichtsentscheidungen zum Thema - auf das Gesamtrepertoire an Werken des jeweiligen Rechteinhabers bezogen war. Erst in ganz aktuellen Abmahnunen wird auf diese Praxis verzichtet.Die Zahlungsverpflichtung ist in den Entwurf der Unterlassungserklärung jedoch mit aufgenommen.

Dem Adressaten wird vorgeworfen, das betroffene urheberrechtlich geschützte Werk im Rahmen von so genannten Peer-to-Peer Netzwerken im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. Über die Ermittlung und Beauskunftung der IP-Adresse stehe seine Verantwortlichkeit fest. Den Gegenstandswert für die Geltendmachung der urheberrechtlichen Ansprüche hat die Hamburger Kanzlei in ihren Abmahnschreiben in der Regel auf 20.000,00 € beziffert und hieraus Kosten gemäß dem RVG von alleine bereits über 800,00 € errechnet. In neueren Schreiben begnügen sie sich mit dem Hinweis auf erhebliche Kosten, die nach dem RVG zu berechnen seien.

Wir haben es bei Sasse & Partner schon erlebt, dass ein Betroffener eine Klage erhalten und sich mit dieser an uns gewandt hat.

 

Schalast & Partner

Die Anwaltskanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte mahnt vor allem im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.

Abmahnung Schalast & Partner Rechtsanwälte und NotareDie Frankfurter Rechtsanwälte werfen dem Empfänger des Schreibens vor ein urheberrechtliches Werk heruntergeladen und dadurch dieses auch Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Laut dem Schreiben wurde der gesamte Sachverhalt in einem Verfahren vor dem Landgericht nicht nur dargelegt, sondern auch glaubhaft gemacht, weshalb der zuständige Internet-Service-Provider die Daten zur IP-Adresse herausgeben musste.

Die Kanzlei macht daher in ihrem Schreiben einen Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 UrhG geltend und verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zu diesem Zweck ist ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Die Vertragsstrafe ist nicht in das Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt, sog. "Hamburger Brauch", sondern auf 5.100 € beziffert.

Neben dem Unterlassunganspruch machen die Frankfurter Rechtsanwälte Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Zu dem Schadensersatz zählen die Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse, des Gerichtsverfahren zum Erhalt der Adressdaten aus der IP-Adresse, die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Vertretung, der Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internet-Service-Provider, der anschließenden Korrespondenz und der jeweiligen Abmahnung. Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens bietet die Kanzlei jedoch einen Vergleichsbetrag an, dessen Höhe um die 500 € liegt. Zahlt der Abgemahnte jedoch innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Schreibens reduzieren die Frankfurter Rechtsanwälte das Vergleichsangebot nochmals und nennen dies "Schnellzahlerrabatt".

Wird bis zu der im Schreiben gesetzten Frist jedoch weder die Unterlassungserklärung noch der angebotene Vergleichsbetrag bezahlt, wird die Kanzlei der Mandantschaft raten, gegen den Abgemahnten gerichtlich vorzugehen und ein Inkassounternehmen zur Beitreibung der Forderung beauftragen.

Kanzlei Schroeder

Die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte mit Sitz in Kiel mahnt regelmäßig wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Gegenstand der Abmahnungen sind oftmals Filmwerke aus dem Erotikfilmbereich, aber auch Computersoftware, wobei regelmäßig sowohl der Tatvorwurf für die Betroffenen schwer nachvollziehbar ist als auch hin und wieder das Werk nicht wirklich nachvollziehbar ist. Die vertretenen Rechteinhaber sitzen dabei häufig im Ausland, wie etwa im Falle der Software "Social Eye Player" auf den Philippinen. Eine entsprechende Vollmacht von diesem, in der Regel für die Vertretung gegen "alle ermittelten Rechtsverletzer/Störer/Anschlussinhaber", liegt der Abmahnung bei.

Abmahnung Kanzlei SchroederDie Kanzlei macht in der Abmahnung geltend, der Betroffene habe das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk als Nutzer eines Peer-to-Peer-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieses - im Übrigen, darauf weist die Kanzlei regelmäßig hin, sogar strafbaren - Verhaltens bzw. da der Angeschriebene als Internetanschlussinhaber in jedem Fall und auch für das Verhalten Dritter verantwortlich sei, schulde er dem Rechteinhaber zukünftige Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie Schadensersatz.

Lutz Schroeder Rechtsanwälte fordern daher zur unverzüglichen Entfernung der betreffenden Datei und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Zur umfassenden außergerichtlichen Erledigung bieten sie dem Abgemahnten zudem die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme an, die bei Filmen regelmäßig 750,00 € beträgt, bei Software aber auch schonmal auf 300,00 € oder 450,00 € reduziert ist.

Immer wieder passiert es auch, dass ein Betroffener mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Schroeder in kurzer zeitlicher Abfolge erhält, ohne dass diese angeblichen Mehrfachverstöße in einem Schreiben zusammengefasst werden. In einem Einzelfall wurde dabei zu einem Teil der Abmahnungen auch Mahnbescheide beantragt.

Schutt Waetke Rechtsanwälte

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erhalten Anschlussinhaber auch von der in Karlsruhe ansässigen Kanzlei Schutt, Waetke. Diese mahnt vornehmlich für Produktionsunternehmen von Filmwerken und Computerspielen ab, hinsichtlich derer ein Angebot auf Internettauschbörsen festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein soll.

Abmahnung Schutt Waetke RechtsanwälteDa dieses Anbieten nach Aussage der abmahnenden Kanzlei über den Internetanschluss des Abgemahnten passiert ist, hafte dieser für die geschehene Urheberrechtsverletzung - selbst dann, wenn eine andere Person den Anschluss hierfür genutzt habe. Vermeiden könne er eine Haftung jedenfalls nur durch ausführliche Darlegung seiner Nichtverantwortlichkeit und die Vorlage von Nachweisen hierfür, etwa durch Übersendung eines Routerprotokolls.

Verlangt wird vom Betroffenen darüber hinaus die unverzügliche Entfernung der Datei von seinem Rechner, die Zusendung einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original sowie zur Abgeltung der im Raume stehenden Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, der regelmäßig im Bereich zwischen 500 € und 750 € liegt.

Erfüllt der Betroffene diese Ansprüche nicht komplett, so gibt die Kanzlei Schutt, Waetke den Fall regelmäßig an das Inkassounternehmen Infoscore weiter. Dieses statuiert dabei meist zunächst (in mehreren Schreiben), dass nicht erklärlich sei, wieso die unstreitig bestehende Forderung in Höhe von circa 1.500,00 € nicht ausgeglichen werde - obwohl unsere Mandanten dies mit ausführlichem anwaltlichen Schriftsatz vornehmen ließen.

Erhält auch das Inkassounternehmen statt einer Zahlung eine Zurückweisung der Ansprüche, so wird der Fall in der Regel an die Kanzlei Haas weitergegeben, die ebenfalls mit weiteren Schreiben die Beitreibung der Forderung zu erreichen versucht. Dies geht hin und wieder sogar bis zur Beantragung eines Mahnbescheids, wonach sich der Betroffene entscheiden muss, ob er gegen diesen Widerspruch einlegt und abwarten möchte, ob die Gegenseite das Verfahren tatsächlich weiterbetreibt.

RA Sebastian

Der Berliner Rechtsanwalt Sebastian mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen sowohl an Musikwerken als auch immer wieder an Computerspielen ab. Diese soll der Betroffene im Internet über Tauschbörsen verbreitet und somit die Urheberrechte der jeweiligen Rechteinhaberin verletzt haben. Bei Musikwerken ist dabei die häufigste Rechteinhaberin die DigiRights Administration GmbH, wobei der Berliner Anwalt für diese inzwischen auch Fälle übernommen hat, in welchen zunächst die Kanzlei Denecke, v. Haxthausen & Partner tätig war.

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel SebastianEine Besonderheit bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian ist, dass dieser häufig bei Musikabmahnungen nicht nur einzelne Werke, sondern gleich mehrere Tonaufnahmen, die sich auf einem Sampler befinden, abmahnt. Die Spanne reicht dabei von 6 - 48 Musiktiteln auf einmal. Für den Abgemahnten erschreckend ist, dass sich selbstverständlich auch die geltend gemachten Forderungen bei derartigen Abmahnungen summieren.

Rechtsanwalt Sebastian fordert dann nicht nur die Unterlassungserklärung bezüglich sämtlicher abgemahnter Titel, deren Verletzung er mit dem Abmahnschreiben beanstandet, sondern auch einen aufsummierten Vergleichsbetrag, welcher bei sechs Titeln noch bei schon erheblichen 1.800,00 € liegt, bei 42 oder 48 Titeln jedoch auf horrende 4.800,00 € ansteigt. Dies wird damit begründet, dass alleine bereits die zu zahlenden Abmahnkosten sich aufsummieren, da die Gegenstandswerte für die einzelnen Titel mit 10.000,00 € beziffert und aufaddiert werden.

Dem Abgemahnten rät der Berliner Anwalt dringend an, die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung sowie Vernichtung etwaiger Werkskopien zu erfüllen. Dies aus dem Grund, da nach seiner Ansicht die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nach Ermittlung und Beauskunftung der IP-Adresse ohne jeglichen Zweifel feststehe. An Computerspielen wurden von ihm schon der Landwirtschaftssimulator und der Zugsimulator abgemahnt.