N - wie

Negele Zimmel

In Augsburg hat die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ihren Sitz. Diese ist im Bereich Filesharing-Abmahnung tätig und beanstandet regelmäßig die Verletzung von Filmwerken durch unerlaubtes Bereitstellen in sogenannten Tauschbörsen im Internet.

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller RechtsanwälteIm Auftrag verschiedener Firmen, die teilweise ihren Sitz im Ausland haben, wird unter Vollmachtsvorlage Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Auskunft und Vernichtung etwaiger Werkskopien bzw. Aushändigen der technischen Gerätschaften geltend gemacht.

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuer Beller fordert für den jeweiligen Rechteinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und den Ausgleich von geltend gemachten Zahlungsansprüchen. Hierzu wird dem betroffenen Anschlussinhaber ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches sich in der Summe für die meist pornografischen Filmwerke auf 850,00 € beläuft.

NIMROD Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen betreiben in Berlin eine Kanzlei mit dem bezeichnenden Namen „NIMROD Rechtsanwälte“ – wird doch in der Bibel die Figur Nimrod u.a. als ein „gewaltiger Jäger“ charakterisiert. Die „Jagd“ auf Anschlussinhaber, die wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden können, unternimmt die Kanzlei insbesondere für Inhaber von Rechten an simulationsähnlichen Computerspielen wie beispielsweise dem „Landwirtschaftssimulator“, aber auch Filmwerke werden abgemahnt.

Abmahnung NIMROD RechtsanwälteDie Anwälte werfen den Betroffenen in ihren Schreiben vor, Urheberrechte durch das Herunter- und Hochladen der betreffenden Dateien innerhalb von P2P-Netzwerken verletzt zu haben. Dieser Vorwurf beruhe auf einem Anscheinsbeweis für die Begehung der Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber aufgrund der beweissicheren Ermittlung der IP-Adresse, von der die Datei herunter- und hochgeladen wurde, und der gerichtlichen Beauskunftung des zugeordneten Internetanschlusses. Diesen Anscheinsbeweis könne der Abgemahnte angeblich nur durch Beweis des Gegenteils entkräften, etwa indem er die Begehung durch einen Dritten substantiiert darlege und nachweise sowie diesen Dritten konkret mit zutreffender Anschrift benenne.

NIMROD Rechtsanwälte machen Ansprüche des vertretenen Rechteinhabers auf Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von den Kosten ihrer eigenen Beauftragung geltend. Um den Unterlassungsanspruch auszuräumen, wird vom Abgemahnten eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, für die der Abmahnung ein Entwurf beigefügt ist. Zur Erfüllung der Zahlungsansprüche bietet die Berliner Kanzlei den Ausgleich durch Zahlung eines Vergleichsbetrags etwa von 850,00 € (zum Teil auch im vierstelligen Bereich) an. Hierbei wird versucht, dem Betroffenen dieses Vergleichsangebot als besonders gnädig zu verkaufen, indem ihm mit sehr hohen Gegenstandswerten (30.000,00 € und mehr) sowie beträchtlichen Lizenzschäden (zum Teil 5.000,00 €) vorgerechnet wird, dass im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme Forderungen in weitaus größerer Höhe, nämlich von mehreren Tausend Euro, durchgesetzt werden könnten und nur aus Rücksicht auf die finanzielle Situation des Betroffenen ein solch niedriger Vergleich angeboten werde.

Nümann + Lang Rechtsanwälte

Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt wegen des Vorwurfs von Filesharing ab, regelmäßig betreffend einzelner Musikstücke, die meist Bestandteil eines Chartcontainers sind. Diese enthalten eine große Anzahl Musikwerke, sodass es sich empfiehlt, die Strategie auf die Konstellation anzupassen. Bei den Musikwerken handelt es sich häufig um solche der Künstlergruppe Culcha Candela an denen die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH Rechteinhaberin sein soll. Dazu schreibt die Kanzlei Nümann + Lang, dass alleine schon eine Vermutungswirkung greife, da die Rechteinhaberin auch im Cover/Booklet von verkäuflichen Tonträgern aufgeführt sei.

Abmahnung Nümann + Lang RechtsanwälteDie Karlsruher Anwälte machen Ansprüche auf Unterlassung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz geltend, da der Anschlussinhaber auf jeden Fall verschuldensunabhängig verantwortlich sei, nachdem der Anschluss und die Personendaten ermittelt wurden. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Abmahnschreiben grundsätzlich beigefügt, in diesem ist auch eine Zahlungsverpflichtung enthalten. In manchen Fällen legt die Kanzlei auch eine Vollmacht des Rechteinhabers bzw. der Rechteinhaberin, einen Auszug aus dem Datensatz des Ermittlungsunternehmens und den entsprechenden Beschluss eines Providergerichts bei.

Die Höhe des in der Abmahnung zur Abgeltung geforderten Betrages beträgt 450,00 €. Für den Fall der Nichtannahme dieses Vergleichsangebot stellen die Karlsruher Anwälte einen zeit- und kostenintensiven Urheberrechtsstreit vor Gericht in Aussicht. Mit einer Antwort auf unser Schreiben lassen sie sich aber bisher Zeit.