APW Rechtsanwälte & Notar (vormals RA Stefan Auffenberg)

Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund mahnt wegen des Vorwurfs von Filesharing ab, wobei sie vornehmlich gegen unerlaubtes Zurverfügungstellen einzelner Filmwerke über Tauschbörsen im Internet vorgeht. Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, der bereits als RA Auffenberg abmahnte, hat sich zwischenzeitlich mit dem weiteren Rechtsanwalt Stefan Witte sowie dem Rechtsanwalt & Notar Rüdiger Petzold zusammengetan.

Abmahnung APW Rechtsanwälte & NotarAbgesehen vom Briefkopf hat sich jedoch wenig geändert. Die Kanzlei macht Ansprüche auf Unterlassung, Entfernung etwaiger Kopien, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Das zwar nur dreiseitige Schreiben ist relativ ausführlich und erweckt den Anschein, dass die festgestellten Daten beweissicher sind, die Erfolgschancen der Abmahnkanzlei mithin sehr groß.

Wie andere Abmahnkanzleien fordert auch die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für die ein Entwurf beigefügt wird. In dieser soll der Unterzeichner jedoch auch den Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Urheberrechte des jeweiligen Rechteinhabers anerkennen und sich direkt als "Verletzer" unterwerfen. Gleichzeitig bietet die Kanzlei an, die Angelegenheit gegen eine Zahlung von insgesamt 450,00 € außergerichtlich beizulegen, wobei sie interessanterweise für die Kosten ihrer Inanspruchnahme gerade den der Regelung des § 97a Abs.2 UrhG entsprechenden Betrag von 100,00 € ansetzt.