Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Bad Romance (Interpret Pandora Bx)

27.11.2013

Wes save your CopyrightsDie Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt seit längerer Zeit mal wieder im Auftrag der Uptunes GmbH wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Internettauschbörsen ab. Dem Betroffenen wird diesmal vorgeworfen, das Musikwerk "Bad Romance" des Interpreten Pandora Bx als Bestandteil der Samplerdatei "Booom 2010 the First" unberechtigt im Internet verbreitet und dadurch Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz verwirklicht haben.

Die Frankfurter Anwälte fordern nun zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Weiterhin bieten sie die Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 € an, um die Angelegenheit sofort und vollumfänglich zu erledigen. Sollte eine Erledigung auf diese Weise nicht herbeigeführt werden, drohen sie sofort damit, die Zahlungsansprüche in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Homeland - Staffel 3 - Folge 4 und Sleepy Hollow - Staffel 1 - Folge 5

21.11.2013

Abmahnung Waldorf FrommerErneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuelle Erfolgsserien im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. In einer aktuellen Abmahnung machen die Münchener Anwälte die bekannten urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz an den Serien Homeland (Staffel 3 - Folge 4) und Sleepy Hollow (Staffel 1 - Folge 5) geltend. Der Adressat der Abmahnung soll die beschriebenen Folgen unerlaubt über Peer-to-Peer Netzwerke im Internet verfügbar gemacht haben.

Zur Erledigung der Angelegenheit fordert Waldorf Frommer nun 700,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, also insgesamt 915,00 € für zwei Serienfolgen. Wie üblich wird natürlich auch noch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, für welche bereits ein Formular beigefügt ist. Nur wenn beide Punkte fristgerecht erledigt werden, wäre die Auseinandersetzung vollständig beendet, so Waldorf Frommer.

Waldorf Frommer Rechsanwälte: Man of Steel (Film)

20.11.2013

Waldorf Frommer Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt auch weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Man of Steel" ab. Die Münchener Kanzlei macht im Auftrag der Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubter Verbreitung des Filmwerkes via P2P-Netzwerke wie bittorrent geltend.

Auch in diesem Fall bietet Waldorf Frommer an, die Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag bestehend aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, insgesamt somit 815,00 € umfassend zu erledigen. Daneben soll der Abgemahnte natürlich auch wieder eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, für die ein Formular bereits beigefügt ist.

Kornmeier & Partner: -Passenger Let Her Go

19.11.2013

Abmahnung Kornmeier & Partner RechtsanwälteMal wieder der Song "Passenger - Let her go", wie üblich abgemahnt von der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy Music GmbH. Die Kanzlei aus Frankfurt am Main wirft dem Adressaten vor, das Musikwerk als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" unerlaubt im Internet verfügbar gemacht zu haben. Dies soll beweissicher von einem nicht näher bezeichnetem Ermittlungsprogramm eines Software-Unternehmens dokumentiert worden sein. Es werden auch hier wieder urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.

Gefordert wird die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Im hierfür beigefügten Formular ist gleich unter Nr. 2. die Zahlung eines Betrages in Höhe von 301,47 € mit aufgenommen, um die Sache zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Pearl Jam Twenty Original Motion Picture Soundtrack, Pearl Jam (Album)

18.11.2013

Waldorf-Briefkopf in SchredderWieder einmal ein bekannter Fall: Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer macht erneut für die Sony Music Entertainment Germany GmbH urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeblichen Filesharings geltend. Dem Betroffenen auch hier vorgeworfen, das Werk "Pearl Jam Twenty Original Motion Picture Soundtrack" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin im Internet über die Peer-to-Peer-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Verlangt wird, wie auch im letzten Fall mit dem gleichen Werk, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Vordruck anbei) und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 €, um die Angelegenheit umfassend und vollständig zu erledigen.