Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Komodo (Hard Nights( (Interpret: R.I.O. Feat U-Jean)

We save your Copyrights - nur Logo18.11.2013

Wieder einmal mahnt die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Internettauschbörsen ab. Diesmal handelt es sich um die Tonaufnahme "Komodo (Hard Nights)" des bei uns bereits recht bekannten Interpreten R.I.O. (wieder Feat. U-Jean) als Bestandteil der Samplerdatei "Bravo Hits Vol. 83". Durch die  unberechtige Verbreitung im Internet sollen nun Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz ausgelöst worden sein. Die Rechtsverletzung soll von der Excipio GmbH unter der Verwendung der Ermittlungssoftware NARS festgestellt worden sein, so WSYC.

Nun fordern die Frankfurter Anwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Der dafür vorgesehene Vordruck teilt sich in zwei Teile. Der erste Abschnitt ist ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, weiter geht es mit einem Vergleich, mit welchem sich der Betroffene verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 450,00 € an die Kanzlei zu zahlen, womit dann sämtliche Ansprüche vollumfänglich abgegolten sind.

Kornmeier & Partner: David Guetta - Just One Last Time"

18.11.2013

Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt Titel aus dem Chartcontainer "Big City Beats Vol.18" ab. Geltend gemacht werden die üblichen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung diesmal für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Bezug auf das Musikwerk "David Guetta - Just One Last Time" wegen angeblichen Filesharings im Internet. Der Rechtsverstoß wurde mit Hilfe eines Ermittlungsprogramms eines Software-Unternehmens beweissicher dokumentiert, so die Frankfurter Anwälte in ihrem Abmahnschreiben.

Eine Abgeltung der Angelegenheit wird diesmal für 294,70 € angeboten. Daneben wird natürlich auch in diesem Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert, die im beigefügten Entwurf gleich mit einer Zahlungsverpflichtungserklärung verbunden ist. Auch Kornmeier & Partner drohen in ihrer Abmahnung gleich mit gerichtlichen Schritten, sollte die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben werden.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Michael Mind Project - One More Round

15.11.2013

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht erneut im Namen der Track by Track Records UG Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geltend. Auch hier soll der Adressat der Abmahnung wieder einmal die Tonaufnahme "Michael Mind Project - One More Round" als Bestandteil des Chartcontainers German Top 100 Single Charts im Internet Dritten über so genannte Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll. Auch in diesem Fall behauptet die Hamburger Kanzlei, dass der Tauschvorgang und die diesbezüglichen Daten mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht Köln weitergeleitet wurden.

Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche fordert die Kanzlei nun einen Betrag von 339,50 €. Sofern dieser gezahlt, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung übersandt, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download freigegebenen Ordner des Rechners entfernt und/oder der Internetanschluss ordnungsgemäß gesichert werde, sei der Fall endgültig erledigt. Einen Entwurf für eine Zahlungserklärung, mit welcher der Betroffene sich zur Zahlung der 339,50 € verpflichtet ist der Abmahnung beigefügt.

CGM Rechtsanwaltsgesellchaft mbH: Evil Angel-Anal Enthusiasts

14.11.2013

Wieder die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma John Stagliano, Inc.: Diesmal macht die Frankfurter Kanzlei urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung im Wege einer Abmahnung für das Filmwerk "Evil Angel-Anal Enthusiasts" geltend. Auch dieses Werk soll unerlaubt über Tauschbörsensysteme zur Verfügung gestellt und über das Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die Kanzlei verlangt nun wie üblich auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für die bereits ein Formular beigefügt ist, und so wie auch beim letzten Mal die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 399,00 €. Sollte dies nicht fristgerecht geschehen, droht die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gleich wieder mit gerichtlichen Schritten.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Taffe Mädels (Film)

DSC0400314.11.2013

Waldorf Frommer aus München macht erneut im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen über Filesharingsysteme im Internet geltend. Diesmal wird dem Betroffenen vorgeworfen, das Filmwerk "Taffe Mädels" unerlaubt im Internet über Tauschbörsen wie bittorrent verbreitet zu haben.

Die Münchener Kanzlei fordert wie üblich auch in diesem Fall die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung (Vordruck beigefügt) und bietet an, die Angelegenheit durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 €, welcher sich aus Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 € zusammensetzt, vollumfänglich zu erledigen.