Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Der Hobbit: Eine unerwartete Reise (Film)

12.12.2013

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt wieder einmal für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Das Schreiben bezieht sich diesmal auf das Filmwerk "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise", welches unberechtigt über Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein soll. Dies soll durch das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert worden sein. Deshalb werden jetzt die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Abmahnkostenerstattung und Schadensersatz geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Vordruck wie üblich anbei) verlangen die Münchener Rechtsanwälte die Begleichung der Zahlungsansprüche. Zur umfassenden außergerichtlichen Erledigung dieser Forderungen wird dem Betroffenen dafür angeboten, durch Zahlung von 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Rechtsanwaltskosten, insgesamt somit 815,00 €, die neben dem Unterlassungsanspruch geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich abzugelten.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Grow Up With Me

Fareds11.12.2013

Wieder einmal Neues von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Die Kanzlei aus Hamburg macht wegen unerlaubter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Es handelt sich diesmal um das Filmwerk "Grow Up With Me", welches im Auftrag der Rechteinhaberin Malibu Media LLC abgemahnt wird weil es illegal über die Tauschbörse Transmission 2.51 heruntergeladen und widerechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sein soll.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und die betreffende Datei unverzüglich entfernen. Daneben wird ihm angeboten, die Zahlungsansprüche durch einen Betrag von 735,00 € abzugelten. Gibt der Betroffene lediglich eine Unterlassungserklärung ab und entrichtet die Abgeltungssumme nicht, so fordern die Rechtsanwälte von FAREDS üblicherweise in einem weiteren Schreiben nachdrücklich und unter sehr knapper Fristsetzung weiter die Zahlungen.

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: "Fever" (Cascada)

11.12.2013

Abmahnung We Save Your CopyrightsDie Kanzlei WeSaveYourCopyrights GmbH mahnt wieder im Auftrag der Songwriter Ballinas-Olsson, Pfeifer und Reuter wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Diesmal geht es um die Tonaufnahme "Fever" (Cascada). Der Betroffene soll das Musikstück via Filesharing als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" im Internet verbreitet haben. Der Abgemahnte wird nun nach angeblicher beweissicherer Ermittlung durch die  Evidenzia GmbH & Co. KG auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Kostenerstattung sowie Schadensersatz in Anspruch genommen.

Die Frankfurter Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und bieten zur Abgeltung der geltend gemachten Zahlungsansprüche die Zahlung des üblichen pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € an, um die Angelegenheit sofort und vollumfänglich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die drei Musketiere (Film)

09.12.2013

Waldorf-Briefkopf in SchredderIm Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH macht die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeblichen Filesharings geltend. Der Betroffene soll den Film "Die drei Musketiere" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin unerlaubt im Internet über die Peer-to-Peer-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Münchner Rechtsanwälte verlangen wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beigefügt ist. Danebensoll der Adressat der Abmahnung 815,00 € für Schadens- und Aufwendungsersatz zahlen. Erst dann sei die Angelegenhehit umfassend erledigt, so Wadorf Frommer

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: DJ Antoine - Bella Vita

09.12.2013

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht wieder für die Rechteinhaber Kindervater und Bülles, Ansprüche auf Unterlassung, Entfernung von Dateien, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geltend. Der Adressat soll die hier schon vielfach bekannte Tonaufnahme "DJ Antoine - Bella Vita" unberechtigt als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" im Internet Dritten über so genannte Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Die Hamburger Rechtsanwälte bieten in dieser Sache die Abgeltung der Zahlungsansprüche mit einem Betrag in Höhe von 374,00 € an. Sofern dieser gezahlt, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung übersandt und die betreffende Datei unverzüglich vom Rechner entfernt wird, sei der Fall endgültig erledigt. Statt den Entwurf einer Unterlassungserklärung, fügt Fareds auch in diesem Fall wieder nur eine Zahlungserklärung bei, mit welcher sich der Betroffene verpflichtet, die geforderten 374,00 € an die Hamburger Kanzlei zu überweisen.