Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Project X (Film)

06.12.2013

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungUnd gleich noch einmal Waldorf Frommer: Diesmal lässt die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Vorwurfs von Filesharing bezüglich des uns bereits bekannten Filmwerks "Project X" abmahnen. Die Rechtsanwälte aus München machen die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Abmahnkostenerstattung und Schadensersatz geltend. Der Betroffene soll das geschützte Werk unberechtigt über Tauschbörsen im Internet verbreitet haben, dies soll das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH beweissicher dokumentiert haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Rechtsanwaltskanzlei für die Rechteinhaberin auch hier den Ausgleich von Zahlungsansprüchen. Dem Anschlussinhaber wird angeboten, diese im Vergleichsweg durch die übliche Zahlung des Betrages von 815,00 € abzugelten. Damit sei der Fall dann vollumfänglich erledigt.

Waldorf Frommer Rechsanwälte: Warm Bodies (Film)

06.12.2013

Wadorf Frommer auf KopfWieder einmal lässt die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Die Kanzlei macht im Auftrag der Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubter Verbreitung des Filmwerkes "Warm Bodies" via bittorrent geltend.Die Daten des Betroffenen sollen durch das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert worden sein.

Die Münchner Anwälte bieten an, die Zahlungsansprüche durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,00 €, zusammengesetzt aus 600,00 € Schadensersatz plus 215,00 € Aufwendungsersatz zu erledigen. Daneben soll der Abgemahnte natürlich auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, für welche die Kanzlei schon ein vorgefertigtes Formular beifügt. Auch für die geforderte Zahlung der 815,00 € schickt Waldorf Frommer gleich einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit.

focus Forderungsmanagement für Kanzlei C-S-R

06.12.2013

In dieser Woche haben vermehrt von uns vetretene Mandanten Schreiben des Inkassounternehmens focus Forderungsmanagement aus Mannheim erhalten.

Hintergrund: Die Kanzlei C-S-R hat offenbar "Altforderungen" aus Filesharing-Abmahnungen des Jahres 2010 an focus zur Weitervefolgung abgegeben. Im Einzelnen betrifft dies z.B. Abmahnungen der Rechteinhaber Gröger MV GmbH & Co. KG oder Fraserside Holding Ltd.

 

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Carlprit - Here we go (Allez Allez)

29.11.2013

Und gleich noch einmal Fareds: Diesmal macht die Hamburger Kanzlei im Namen der Track by Track Records UG Ansprüch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung  geltend. Die Kanzlei erhebt in ihrem Abmahnschreiben diesmal den Vorwurf, dass der Adressat die Tonaufnahme "Carlprit - Here we go (Allez Allez)" als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" Dritten im Internet über Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll. Auch hier soll der Tauschvorgang und die diesbezüglichen Daten mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert worden sein.

Wie im letzten Fall wird auch hier die Zahlung von 339,50 € gefordert, um die Angelegenheit zu erledigen. Natürlich wird auch wieder eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt. Ein Entwurf für diese wird allerdings nicht beigefügt. Lediglich eine Zahlungserklärung wird von Fareds mitgeschickt, mit welcher sich der Abgemahnte durch seine Unterschrift gleich verpflichtet, die 339,50 € zu überweisen.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Emmelie de Forest - Only Teardrops

28.11.2013

FaredsWieder macht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Herrn Thomas Steengard als Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten geltend. Dem Abgemahnten wird erneut vorgeworfen, das uns hier bereits bekannte Musikwerk "Emmelie de Forest - Only Teardrops" im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. Der Tauschvorgang und die diesbezüglichen Daten wurden mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht Köln weitergeleitet, so die Hamburger Anwälte.

Nun wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Löschung des Werkes sowie die Zahlung von 339,50 € verlangt. Nur so könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Statt einer vorformulierten Unterlassungserklärung, fügt Fareds nur eine Zahlungserklärung bei, mit welcher sich der Abgemahnte verpflichtet, die 339,50 € an Fareds zu überweisen.