Aktuelle Abmahnungen Filesharing
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Double Daydreams
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- Geschrieben von Charlotte Scharting
16.01.2014
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg macht wegen unerlaubter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. In einen uns vorliegenden Fall handelt es sich um das Filmwerk "Double Daydreams", welches im Auftrag der Rechteinhaberin Malibu Media LLC abgemahnt wird.
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und rückleiten, für welche jedoch kein Entwurf beigefügt ist. Die Hamburger Anwälte schicken als Anlage nur eine Zahlungserklärung mit, mit welcher sich der Unterzeichner verpflichtet, den in der Abmahnung geforderten Betrag in Höhe von 735,00 € zu bezahlen, um die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen. Gibt der Betroffene lediglich eine Unterlassungserklärung ab und entrichtet die Abgeltungssumme nicht, so fordern die Rechtsanwälte von FAREDS in weiteren Schreiben nachdrücklich und unter sehr knapper Fristsetzung weiter die Zahlungen.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Der Hobbit: Eine unerwartete Reise (Film)
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- Geschrieben von Charlotte Scharting
14.01.2014
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt auch im neuen Jahr das Filmwerk "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Das Filmwerk soll unberechtigt über Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein, was angeblich durch das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert wurde. Deshalb werden jetzt die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Abmahnkostenerstattung und Schadensersatz geltend gemacht.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Vordruck wie üblich bei Waldorf Frommer anbei) verlangen die Münchener Rechtsanwälte die Begleichung der Zahlungsansprüche in Höhe von 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Rechtsanwaltskosten, insgesamt somit 815,00 €, zur umfassenden außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit.
Rasch Rechtsanwälte: Grosse Freiheit
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- Geschrieben von Charlotte Scharting
09.01.2014
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg mahnt auch im neuen Jahr im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikalbum "Grosse Freiheit" der Künstlergruppe Unheilig wegen Urheberrechtsverletzung im Internet über sog. Filesharing-Tauschbörsen ab.
Gefordert wird die Abgabe einer sehr weitreichenden Unterlassungserklärung, die sich auf das gesamte Werkrepertoire der Universal Music GmbH bezieht. Zur Erledigung wird den Abgemahnten zusätzlich nahegelegt, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Damit sei die Angelegenheit erledigt und die im Raume stehenden Annexansprüche auf Schadensersatz, Auskunft und Kostenerstattung für die Abmahnung abgegolten, so die Rechtsanwälte.
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Truth or Dare
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- Geschrieben von Charlotte Scharting
07.01.2014
Die Hamburger Anwälte der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH machen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharings geltend. Abgemahnt wird diesmal für die Malibu Media LLC das Filmwerk "Truth or Dare". Der angebliche Rechtsverstoß soll mittels einer nicht näher bezeichneten Anti-Piracy-Software dokumentiert und an das Landgericht Köln weitergeleitet worden sein.
Vom Abgemahnten wird nun die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dafür schickt Fareds allerdings kein vorgedrucktes Formular mit, sondern lediglich eine Zahlungserklärung, mit welcher sich der Adressat der Abmahnung verpflichtet, einen Betrag von 735,00 € zur gütlichen Beilegung der Sache an die Hamburger Anwälte zu bezahlen.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Ein Musketier für alle Fälle (Film)
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- Geschrieben von Charlotte Scharting
23.12.2013
Weiterhin Waldorf Frommer: Diesmal macht die Münchener Kanzei im Auftrag der Tiberius Film GmbH die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeblichen Filesharings geltend. Der Betroffene soll diesmal den Film "Ein Musketier für alle Fälle" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin unerlaubt im Internet über die Peer-to-Peer-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Münchner Rechtsanwälte verlangen nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche wieder ein Vordruck beiliegt. Daneben steht das Angebot, die Angelegenheit durch Zahlung des üblichen Betrages in Höhe von 815,00 € umfassend zu erledigen.