Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Negele Zimmel: I'll Never Die Alone

Und erneut die Kanzlei Negele, Zimmel und Kollegen: Diese mahnt für die Firma 8-Films das Filmwerk "I'll Never Die Alone" ab und macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung wegen Zugänglichmachens des Filmwerks in Internettauschbörsen geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer von der Kanzlei vorformulierten Unterlassungserklärung, welche wiederum ein Schuldanerkenntnis enthält. Zur vergeleichsweisen Erledigung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 710,00 € vorgeschlagen.

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe: Zeiten ändern dich

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt bekanntlich vermeintliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag des Künstlers Bushido ab. Nunmehr werden Anschlussinhaber für die unberechtigte Verwertung einzelner Musikwerke aus dem kürzlich Musikalbum "Zeiten ändern Dich" von Bushido in Anspruch genommen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Zahlung eines pauschen Betrages von 700,00 € zur Erledigung der Angelegenheit.

U+C Rechtsanwälte: Heiße Mäuler, steife Prengel

Die Regenburger Anwaltskanzlei U+C mahnt für ihre Mandantin Puaka Video Production GmbH die vermeintliche Verbreitung geschützter Werke in Internettauschbörsen ab. Diesmal werden angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk "Heiße Mäuler, steife Prengel" geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der ein Schuldanerkenntnis verbunden ist, wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur Erledigung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen für die Abmahnung geltend gemacht.

Negele Zimmel: Purer Sex - 4 Stunden

Erneut die Kanzlei Negele, Zimmel und Kollegen: Diese macht im Auftrag der BB Video GmbH urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Erstattung von Abmahnkosten an dem Filmwerk "Purer Sex - 4 Stunden" geltend. Vermeintliche Rechtsverletzung soll das öffentliche Zugänglichmachen des besagten Filmwerks durch Upload in Filesharing-Tauschbörsen im Internet sein.

Verlangt wird die Abgabe einer von der Kanzlei vorformulierten Unterlassungserklärung, welche wiederum ein Schuldanerkenntnis enthält. Zur vergeleichsweisen Erledigung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 840,00 € vorgeschlagen.

Negele Zimmel: Alles Fotzen außer Mutti - Teil 8

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel und Kollegen mahnt für die Ino Handel & Vertriebs GmbH auch das Filmwerk "Alles Fotzen außer Mutti - Teil 8" ab und macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung wegen Zugänglichmachens des Filmwerks in Internettauschbörsen geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer von der Kanzlei vorformulierten Unterlassungserklärung, welche wiederum ein Schuldanerkenntnis enthält. Zur vergeleichsweisen Erledigung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 810,00 € vorgeschlagen.