Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

U+C Rechtsanwälte: Performers Of The Year 2010

Erneut die Kanzlei U+C Rechtsanwälte: Für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH wird die vermeintliche Vewertung geschützter Werke abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk "Performers Of The Year 2010".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der wie stets auch ein Schuldanerkenntnis verbunden ist, wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur Erledigung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen für die Abmahnung geltend gemacht.

U+C Rechtsanwälte: Cuties

Die Regenburger Anwaltskanzlei U+C mahnt für ihre Mandantin DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwertung geschützter Werke ab. Diesmal werden angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk "Cuties" geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der im Übrigen ein Schuldanerkenntnis verbunden ist, wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur Erledigung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen für die Abmahnung geltend gemacht.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: "Die Päpstin" und "Horst Schlämmer - Isch kandidiere!"

Die Constantin Film Verleih GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Abmahnungen wegen Filesharings in Internettauschbörsen versenden. Gegenstand neuester Abmahnungen sind die Filme "Die Päpstin" und erneut "Horst Schlämmer - Isch kandidiere!" .

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - die sich wie gewohnt auf sämtliche Werke der Constantin Film Verleih GmbH bezieht - wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1566,00 € gefordert.

 

U+C Rechtsanwälte: Young Guns

Die Anwaltskanzlei U+C macht für ihre Mandantin DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung für die Rechtsanwaltskosten wegen der vermeintlichen Vewertung geschützter Werke geltend. Gestützt werden die Ansprüche auf angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk "Young Guns".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem in der Erklärung ebenfalls enthaltenen Schuldanerkenntnis wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur Erledigung der im Raume stehenden Ansprüche verlangt.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Für Dich immer noch Fanta Sie

Wiederum die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt namens der Sony Music Entertainment Germany das Musikalbum "Für dich immer noch Fanta Sie" von den Fantastischen Vier wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet über Internettauschbörsen ab.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die sich wie gewohnt auf das gesamte Werkrepertoire der Sony Music bezieht, wird zur Erledigung der Angelegenheit die Zahlungen eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,00 € vorgeschlagen.