Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Soldier Of Love

Erneut die Kanzlei Waldorf Frommer: Diese macht bekanntermaßen urheberrechtliche Ansprüche der Sony Music Entertainment Germany GmbH auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Diesmal wird die Vervielfältigung bzw. öffentliche Zugänglichmachung des Albums "Soldier Of Love" der Künstlerin Sade abgemahnt.

Wie üblich wird die Abgabe einer weitreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf sämtliche Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Waldorf Frommer  für eine umfassende Erledigung der im Raume stehenden Ansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,00 €.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Iron Man 2

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf aus München macht wiederum im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Iron Man 2" über Filesharingsysteme im Internet geltend.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sich auf das gesamte Werkrepertoire der Tele München Fernseh GmbH bezieht, wird zur Erledigung der Angelegenheit ein Vergleich mit einer Pauschalzahlung von 956,00 € angeboten.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Das erste Mal - Sperma Casting

Erneut die Kanzlei C-S-R aus Regensburg: Diese macht im Auftrag der Firma John Thompson Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Das erste Mal - Sperma Casting" geltend.

Wie gewohnt wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit verlangt.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Bi Sexual Office

Rechtsanwalt Schmietenknop aus der Kanzlei C-S-R macht im Auftrag der Firma Fraserside Holdings Ltd. Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen an dem Filmwerk "Bi Sexual Office" geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche.

RA Stefan Auffenberg: Evet, ich will

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt im Auftrag der Info Pictures GmbH das Fimwerk "Evet, ich will" ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film unerlaubt in Peer-to-Peer-Netzwerken im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 360,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche. Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält im Übrigen auch ein Schuldanerkenntnis.