Modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anwalt reicht - oder?
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
Worin liegt überhaupt Ihr Mehrwert gegenüber der modifizierten Unterlassungserklärung, die ich überall im Internet herunterladen kann?
Fazit 2010: Keine einzige Zahlungsklage gegen unsere Mandanten
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
04.01.2011
Im Jahr 2010 wurde gegen keinen einzigen Mandanten, den wir gegen eine Abmahnung vertreten haben, eine Klage auf Schadensersatz oder Kosten eingereicht. Wir haben Anschlussinhaber gegen knapp 400 Abmahnungen im letzten Jahr vertreten und dabei nur in den allerwenigsten Fällen und auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantschaft Zahlungen an die Gegenseite vereinbart. Unsere Mandanten sind mit dieser Strategie bisher richtig gefahren.
Verteilung Abmahnungen nach Abmahnanwalt
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
9.12.10
Wir haben aus einem repräsentativen Teil der in diesem Jahr von uns bearbeiteten Fälle die Verteilung nach dem Anwalt des Rechteinhabers ermittelt. Dabei ergibt sich, dass die meisten Abmahnungen von den Kanzleien Waldorf Frommer, Nümann+Lang und Rasch ausgesprochen worden sind.
LG Hamburg: Schadensersatz für Filesharing: 15 EUR
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
16.11.2010
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 8.10.2010 (Az: 308 O 710/09) über die Höhe des Schadensersatzes für das Bereitstellen von zwei Musiktiteln und Abmahnkosten entschieden. Statt der eingeklagten 300 EUR pro Titel schätze das Gericht den Schaden auf 15 EUR und wies die Klage darüber hinaus ab. Auch den Abmahnkosten erteilte das Gericht eine Absage.
Nach BGH-Urteil: Die Abmahnwelle rollt weiter
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
2.7.10
Der BGH hat am 12.05.2010 erstmals über Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings entschieden. Das Urteil wurde von Seiten der Rechteinhaber und Abmahngegner mit großer Erwartung beobachtet. Inzwischen liegen die Entscheidungsgründe seit einigen Wochen vor und es lassen sich Reaktionen der Beteiligten feststellen. Um es vorweg zu nehmen: Obwohl die Entscheidung in vielen Punkten zu Gunsten der Anschlussinhaber ausfiel, ändert sich an der Abmahnpraxis nichts. Auswirkungen mag das Urteil jedoch auf die gerichtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzprozessen haben.
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