U+C für KVR Handelsgesellschaft: Jetzt auch im Bereich AGB-Abmahnungen tätig
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
03.09.12
Nachdem die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, die momentan wegen der angekündigten "Gegnerliste" in der Diskussion und auch unter Beschuss steht (mehr dazu hier), zuletzt weniger aktuelle Filesharing-Abmahnungen versendet hatte, hat sie nun offenbar ein neues Tätigkeitsfeld für Abmahnungen gefunden.
Im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH werden Onlineshop-Betreibern Verstöße gegen geltendes Recht in ihren Allgemeinen Gesschäftsbedingungen vorgeworfen. Hierdurch verschaffe sich der Adressat einen Wettbewerbsvorteil vor anderen Mitbewerbern, zu denen eben auch die KVR Handelsgesellschaft zähle. Dies lässt sich nicht ohne weiteres überprüfen, denn als wir deren Internetpräsenz aufrufen wollten, war sie aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar. Erste Berichte über diese Gesellschaft im Internet finden sich bei unserer Suche jedoch erst im August - parallel zu ersten Berichten von Abmahnungen.
U+C Gegnerliste geht nach hinten los
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
01.09.2012
Heute wollte die für Abmahnungen berüchtigte Anwaltskanzlei U + C aus Regensburg ihre Gegnerliste ins Netz stellen, mutmaßlich um Anschlussinhaber einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, die meist völlig überzogenen und häufig unbegründeten Forderungen der Kanzlei U + C zu bedienen. Der Coup war medial gut gestreut. Alleine die Ankündigung ab dem 1.9. online gehen zu wollen verschaffte der Kanzlei Schlagzeilen in allen wichtigen Medien. Die erwartete Kritik und Gegenwehr ließ aber auch nicht lange auf sich warten. Bis heute sind zwei einstweiligen Verfügungen des LG Essen und AG Regensburg, sowie eine Anordnung des Bayerischen Landesamts für Datenschutz bekannt geworden, mit der die Veröffentlichung untersagt wird.
Urmann und Collegen will von seinem irren Vorhaben gleichwohl nicht abrücken. Man werde sich dem Druck nicht beugen, schreiben die Anwälte aktuell auf Ihrer Seite. Zwar werde man während des Verfahrens keine Gegner veröffentlichen, das Vorhaben besteht jedoch fort. Damit liefert U+C genau die Vorlage für eine breit angelegte Gegenabmahnwelle, auf die manche Betroffene lange gewartet haben. Die Kanzlei selbst ist jetzt Empfängerin von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen mit dem kleinen Unterschied, dass die jetzigen Antragssteller das Recht eindeutig auf ihrer Seite haben und es effizient durchsetzen können.
Wie ist die Rechtslage für ein Vorgehen gegen U+C?
Vorformulierte Unterlassungserklärungen für das gesamte Werkrepertoire sterben aus
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
30.08.2012
Regelmäßig fügen Abmahnkanzleien ihren Abmahnschreiben bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, deren Unterzeichnung dem Adressaten meist als einfachster Weg zur Abgabe einer wirksamen Erklärung nahe gelegt wird. Vor ein paar Monaten konnte man dabei noch bei etlichen Kanzleien erleben, dass dieses Formular nicht nur die Unterlassung bezüglich der Werke umfasste, deren angebliche unerlaubte Verbreitung Gegenstand der Abmahnung war. Vielmehr bezog sich diese regelmäßig - beispielsweise bei den Kanzleien Rasch Rechtsanwälte, .rka oder Sasse & Partner - auf das Gesamtwerk des jeweiligen Rechteinhabers, war also vom Umfang her deutlich weiter.
RA Schlösser: Abmahnung wegen fehlender Urheberbenennung
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25.08.2012
Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an Bildern ab und wirft dem Abgemahnten vor die Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG unterlassen zu haben. In einem derartigen Schreiben verlangt der Erfurter Rechtsanwalt die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zweck ist dem Schreiben eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Für den Fall der Nichtzahlung macht Herr RA Schlösser bereits in seinem ersten Schreiben einen Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtlich der Art und Dauer der Verwendung der Lichtbilder geltend.