Lebenslange Gültigkeit der Unterlassungserklärung
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- Geschrieben von Johannes Partheymüller
14.11.2012
Betroffene, die eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings erhalten haben, stehen insbesondere vor der Entscheidung, wie mit der geforderten Unterlassungserklärung umzugehen ist. Hierbei stellt sich auch die Frage, wie lange eine solche Erklärung für den Erklärenden bindend bleibt.
Rechtlich gesehen stellt die Unterlassungserklärung eine Willenserklärung des Abgemahnten dar, die auf den Abschluss eines Unterlassungsvertrages mit dem Rechteinhaber gerichtet ist. Dieser Vertrag kommt mit Erklärung in der in der Abmahnung angebotenen Form bzw. bei Modifikationen mit Annahme durch die Gegenseite zustande.
BGH verhandelt am 15.11.2012 nach "Sommer unseres Lebens" weiteren Filesharing-Fall
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- Geschrieben von Christian Galetzka
09.11.2012
Der Bundesgerichtshof wird am 15.11.2012 erneut Gelegenheit haben, sich zu weiteren wesentlichen Fragen des Filesharing zu äußern (Az. I ZR 74/12).
Mit der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" von 2010 liegt bereits eine solche Entscheidung im Filesharing-Bereich vor, die sich vor allem mit den Sicherheitspflichten eines privaten Anschlussinhabers an dem von diesem betriebenen WLAN-Router beschäftigte. Streitgegenständlich war ein nicht ordnungsgemäß abgesicherter WLAN-Router, über den ein unberechtigter Dritter missbräuchlich genutzt und über eine Filesharing-Tauschbörse den Musiktitel "Sommer unseres Lebens" anderen Tauschbörsennutzern zum Download verfügbar und öffentlich zugänglich gemacht hatte (wir berichteten).
eBay nach wie vor beliebtes Pflaster für AGB-Abmahnungen
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
07.11.2012
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die Abmahnungen im Zusammenhang mit ihren Verkäufen über die Auktionsplattform eBay erhalten haben. Gerade über eBay verkaufen viele kleine Händler, die sich der Risiken, gerade aus dem Wettberwerbsrecht nicht bewusst sind. Diese fallen aus heiterem Himmel, wenn sie dann von "netten Mitbewerbern" kostenpflichtig auf Verstöße hingewiesen werden.
Häufig liegt dem entsprechenden Schreiben tatsächlich ein Verstoß zugrunde, auch wenn sich immer wieder bereits darüber streiten lässt, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis gegeben ist oder vielleicht die Bagatellklausel greift.
AG München offenbar beliebtestes Gericht bei den Abmahnkanzleien
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
31.10.2012
So wie es aussieht wird die Hitliste der beliebtesten Gerichte bei Abmahnern im Bereich Filesharing derzeit unangefochten vom Amtsgericht München angeführt. Altbekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer gerne dort klagt - wobei nicht klar ist, ob aufgrund der Ortsnähe zum Kanzleisitz oder der getroffenen Entscheidungen. Letzteres erscheint jedoch angesichts so mancher Urteile, beispielsweise zu Anschlussinhabern ohne PC, naheliegend.
Nun scheinen auch andere Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, diesen Gerichtsstandort für sich entdeckt zu haben. Rasch Rechtsanwälte, die immerhin ihren Kanzleisitz am anderen Ende von Deutschland in Hamburg haben, bevorzugen nun augenscheinlich München, wenn sie ein gerichtliches Verfahren betreiben wollen.
Schadensersatzanspruch gegen den Abmahner?
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31.10.2012
Wurde ein Adressat einer Abmahnung zu Unrecht abgemahnt, steht oft die Frage im Raum, wer nun die Kosten für den Rechtsanwalt des Adressaten bezahlt. In vielen Fällen ist das der Adressat selbst.
Das LG Hamburg hat in seinem Urteil vom 08.05.2012, Az. 407 HKO 15/12, jedoch entschieden, dass unter gewissen Voraussetzungen der Abmahner die dem Adressaten entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten muss.