Zahlen oder nicht zahlen
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
Die Kernfrage beim Vorgehen gegen Filesharing-Abmahnungen ist für viele Betroffene, ob sie auf jeden Fall zahlen müssen. Nach Lektüre des Abmahnschreibens kommt man nämlich häufig genau zu dem Schluss. Es liest sich regelmäßig so, als ob auch der Anschlussinhaber, der selbst nachweislich nicht gehandelt hat, aus der Sache nicht rauskommt, selbst wenn er seinen Anschluss abgesichert und sich auf allen möglichen Wegen rückversichert hat. Ganz so klar ist die Lage jedoch häufig nicht.
Häufig stellen sich den Betroffenen einer Abmahnung schon bei der ersten Durchsicht des Schreibens einige Fragen - wir beantworten Ihre Frequently Asked Questions (FAQ)
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
16.04.2012
Regelmäßig kommt eine Filesharing-Abmahnung für den adressierten Anschlussinhaber aus heiterem Himmel. Häufig hatte der Betroffene noch nie vorher mit so etwas zu tun und ist sich auch keiner Schuld bewusst. Dennoch sieht er sich mit Forderungen auf Unterlassung und Erledigung durch Vergleichsbeträge zwischen 350,00 und über 1.200,00 € konfrontiert.
Dabei stellen sich immer wieder einige grundlegende Fragen zu dem erhaltenen Schreiben, die vor allem die Ernsthaftigkeit und Seriösität der Kanzleien betreffen. Beispielsweise werden in den Abmahnungen sehr kurze Fristen gesetzt oder diese lediglich per Post versandt. Daher wollen wir Ihnen unter der Kategorie "Strategie" im Bereich "FAQ" die häufig bereits vorab aufkommenden Fragen zu dem erhaltenen Schreiben beantworten.
Verteilung der Fälle nach Abmahnanwälten 2011
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
Auch für das Jahr 2011 haben wir wieder aus den in diesem Jahr von uns bearbeiteten Fällen die Verteilung nach dem Anwalt des Rechteinhabers ermittelt und hierzu ein Diagramm erstellt. Für das vergangene Jahr zeigt sich dabei, dass die Kanzleien Rasch und Waldorf Frommer wieder sehr stark vertreten sind. Stark gesteigert im Vergleich zum Vorjahr 2010 (abrufbar hier) haben sich die Fallzahlen mit den Kanzleien FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Sasse & Partner auf der Gegenseite. Die Kanzlei BaumgartenBrandt ist dagegen im Vergleich zum Vorjahr kaum aufgetreten und einige der Kanzleien mit geringen Fallzahlen gar überhaupt nicht mehr.
Gegner des Monats Juni '12 der Jun Rechtsanwälte: Auszeichnung für die Debcon GmbH
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
03.07.2012
Wir haben bereits berichtet, wie die Debcon GmbH trotz Einstellungsmitteilung in von uns vertretenen Fällen weitere Aufforderungsschreiben verschickt, in denen seltsamerweise die Zahlungsansprüche doch wieder geltend gemacht werden.
Damit hat sich die Debcon GmbH - Debitorenmanagement und Consulting - die Auszeichnung für den Gegner des Monats Juni '12 verdient, die unsere Kanzlei immer wieder für regelmäßig besonders kuriose Fälle verleiht. Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen. Wir haben die Debcon GmbH zwischenzeitlich zur Stellungnahme aufgefordert, eine zufriedenstellende Antwort ist aktuell jedoch noch nicht bei uns eingegangen.
Entgegen der Einstellungsbestätigung erreichen uns weitere Aufforderungsschreiben der Debcon GmbH
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
26.06.2012
Bei der Debcon GmbH weiß offenbar die eine Hand nicht, was die andere tut. Wir wir bereits berichteten, hatte die Debcon GmbH offenbar den Einzug von alten Forderungen, die zuvor von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte geltend gemacht worden waren (Artikel dazu hier), übernommen. Nachdem wir darauf hingewiesen hatten, dass diese Forderungen bestritten sind, hat die Debcon GmbH uns mit einem Sammelschreiben für hier bearbeitete Fälle bestätigt, dass man die Tätigkeit gegenüber unseren Mandanten einstelle (mehr dazu hier).
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