Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die Tribute von Panem - Catching Fire (Film)

25.02.2014

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nun auch im Namen der Studiocanal GmbH ab. In einer uns vorliegenden Abmahnung machen die Münchner Anwälte urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil das Filmwerk "Die Tribute von Panem - Catching Fire" über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Nun wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 600,00 € Schadenersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, insgesamt somit 815,00 €, gefordert. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Erklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 2 Guns

25.02.2014

Und gleich noch einmal das Filmwerk "2 Guns", abgemahnte von Fareds im Auftrag der Two Guns Distribution, LLC. Wie üblich soll auch hier das Werk unerlaubt im Internet verbreitet worden sein.

Die Hamburger Kanzlei fordert auch in diesem Fall die üblichen 835,00 € und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Entfernung der abgemahnten Datei vom Rechner. Damit sei die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 2 Guns

24.02.2014

Wie bereits schon Ende Januar, macht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weiterhin in einer uns vorliegenden Abmahnung die üblichen Ansprüche wegen illegalem Filesharings im Namen der "Two Guns Distribution, LLC" geltend. Wieder wird das Filmwerk "2 Guns" abgemahnt, welches unerlaubt über ein Peer-to-Peer-Netzwerk illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sein soll.

Nun wird auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Entfernung der abgemahnten Datei vom Rechner verlangt. Zusätzlich soll der Adressat der Abmahnung wieder einen Betrag in Höhe von 835,00 € zur Abgeltung der Kostenerstattungsansprüche zahlen um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Für den Fall, dass keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen sollte, droht Fareds damit, ihrer Mandantschaft zu empfehlen, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: How I Met Your Mother - Staffel 9 - Folge 10, 12, 8, 9 und New Girl - Staffel 3 - Folge 10, 4, 6

23.02.2014

Abmahnung Waldorf FrommerDie Abmahnung von TV-Folgen durch die Kanzlei Waldorf Frommer stellt schon lange keinen Einzelfall mehr dar. Erneut erreichte uns ein Schreiben der Kanzlei im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, in dem Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf einzelne Folgen bekannter TV-Serien geltend gemacht werden. Vorgeworfen wird dem Betroffenen in diesem Fall, dass über seinen Internetanschluss die Folgen 10, 12, 8 und 9 der neunten Staffel der Serie "How I Met Your Mother" sowie die Folgen 10, 4 und 6 der dritten Staffel der Serie "New Girl" in Filesharingnetzwerken bereitgestellt worden sein sollen. Deshalb schulde er der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung nun auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Waldorf Frommer fordert nun vom Anschlussinhaber eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 965,00 €, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Ansonsten wird sofort mit gerichtlichen Schritten gedroht, sollte der Adressat der Abmahnung die gesetzten Fristen untätig verstreichen lassen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: How I Met Your Mother - Staffel 9 - Folge 10, 12, 13

11.02.2014

Abmahnung Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin die TV-Serie "How I Met Your Mother" ab. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH machen die Anwälte aus München Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folgen 10, 12 und 13 der neunten Staffel geltend. Diese Folgen soll der Adressat in Filesharingnetzwerken bereitgestellt haben, was durch das Ermittlungssystem der Firma ipoque dokumentiert worden sein soll. Der Anschlussinhaber soll daher der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Bzgl. der Zahlungsansprüche fordert Waldorf Frommer Betrag von 965,00 €, welcher sich zusammensetzt aus 750,00 € Schadenersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz. Daneben wird wie üblich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, für welche wie üblich bereits ein Entwurf beigefügt ist.