Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Getting Down

27.01.2014

FaredsDie Hamburger Kanzlei FAREDS mahnt aktuell für die Malibu Media LLC das Filmwerk "Getting Down" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Internet über Filesharing-Tauschbörsen ab. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers das Filmwerk über Tauschbörsenprogramme verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben, was mittels einer Anti-Piracy-Software dokumentiert worden sein soll. Geltend gemacht werden daher nun urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche Fareds mal wieder keinen Vordruck beifügt, wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 735,00 € zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit verlangt. Fareds droht gleich mit gerichtlichen Schritten, wenn keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen sollte.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Fack ju Göthe (Film)

24.01.2014

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungUnd schon wieder "Fack ju Göthe". Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt wieder für die Constantin Film Verleih GmbH ab wegen unberechtigter Verbreitung des Filmwerkes über Filesharing-Tauschbörsen im Internet. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll, wie auch in den uns bereits vorliegenden anderen gleichgelagerten Fällen bzgl. Fack ju Göthe, durch ein Ermittlungssystem der Firma ipoque dokumentiert worden sein, weshalb die Kanzlei Waldorf Frommer nun für die Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend macht.

Der Betroffene soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vordruck auch in diesem Fall beigefügt) und bezüglich der geltend gemachten Zahlungsansprüche einen Betrag von 815,00 € zahlen, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Theater Nachts

24.01.2014

Neues von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Erstmalig liegt uns eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei vor, in welcher diese die üblichen Filesharing-Ansprüche im Auftrag der "Mec-Early Entertainment GmbH" geltend machen. Abgemahnt wird das Musikwerk "Theater Nachts", welches unerlaubt über die Tauschbörsensoftware BitTorrent widerrechtlich im Rahmen des illegalen Herunterladens des Films Fack ju Göthe für Dritte zum Download angeboten worden sein soll.

 

Verlangt wird nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Entfernung der abgemahnten Datei vom Rechner. Daneben wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 339,50 € gefordert, um die geltend gemachten Zahlungsansprüche zu begleichen und Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: My Naughty Girl

23.01.2014

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbHDie Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds, die bei uns hauptsächlich für Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings von Musiktiteln bekannt ist, mahnt weiterhin auch pornografische Filmwerke ab. Uns liegt eine Abmahnung vor, in welcher die Kanzlei aus Hamburg für die Malibu Media LLC Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend macht. Der Abgemahnte soll das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "My Naughty Girl" illegal in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten haben. Dies soll mittels einer nichtmal näher bezeichneten Anti-Piracy-Software dokumentiert worden sein.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für welche kein Vordruck beigefügt wird. Stattdessen liegt dem Abmahnschreiben in der Anlage eine zu unterzeichnende Vereinbarung bei, welche mit dem Wort "Vergleich" überschrieben ist und die lediglich die Verpflichtung zur Zahlung der von Fareds geforderten 735,00 € zum Ausgleich der geltend gemachten Zahlungsansprüche enthält.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Gravity (Film)

22.01.2014

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt  weiterhin das Filmwerk "Gravity" für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab, welches auch in diesem Fall unberechtigt verbreitet und über Tauschbörsen im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Geltend gemacht werden aufgrunddessen die üblichen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für welche wie üblich wieder ein Vordruck beigefügt ist, verlangen die Münchener Rechtsanwälte zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit, genau wie im gleichgelagerten Fall aus dem Jahr 2013, die Zahlung eines Betrages von 815,00 €, welcher sich aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz zusammensetzt. Hierfür ist der Abmahnung auch wieder ein vorbereiteter Überweisungsdatenträger beigefügt.