Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die Simpsons - Staffel 25 - Folge 10 (TV-Folge)

06.02.2014

Abmahnung Waldorf FrommerMittlerweile hat sich ja bereits bestätigt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer nicht nur Filme, sondern verstärkt auch TV-Serien abmahnt. Neu allerdings ist das Werk in einer uns vorliegenden Abmahnung der Münchener Rechtsanwälte. Diese mahnen nämlich nun auch die sehr bekannte Serie "Die Simpsons" ab und machen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die üblichen Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folge 10 der Staffel 25 geltend.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet diesmal an, die Zahlungsansprüche mit einem pauschalen Betrag von 469,50 €, der sich zusammensetzt aus 300,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz, zu erledigen. Daneben wird wie üblich auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, für welche wieder ein Vordruck beigefügt ist.

Sasse & Partner: The Walking Dead - Staffel 4 Folge 5

05.02.2014

SasseDie Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg mahnt weiterhin für die WVG Medien GmbH "The Walking Dead" ab. In einem uns vorliegenden Fall machen sie diesmal urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung in Bezug auf die Folge 5 der vierten Staffel geltend. Dem Abgemahnten wird wie üblich vorgeworfen, das Filmwerk anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben.

Nun wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert, für welche die Hamburger Anwälte gleich zwei Versionen zur Auswahl mitschicken. Der Abgemahnte darf sich entscheiden, ob er eine Erklärung für den Fall der Störerhaftung oder den Fall der Täterhaftung abgibt. Zudem bietet Sasse & Partner zur Erledigung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 €, mit welchem die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden kann.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Hangover 3

04.02.2014

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Hangover 3" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Deshalb fordern die Münchener Rechtsanwälte nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 600,00 € Schadenersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, insgesamt somit 815,00 €. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.

Kornmeier & Partner: Passenger - Let Her Go

29.01.2014

Abmahnung Kornmeier & Partner RechtsanwälteNach längerer Zeit Mal wieder der vielfach durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH abgemahnte Song "Passenger - Let her go". Die Frankfurter Anwälte werfen dem Anschlussinhaber vor, das Musikwerk als Bestandteil des Chartcontainers "Best of 2013 Sommerhits" unerlaubt im Internet verfügbar gemacht zu haben. Dies soll beweissicher von einem nicht einmal näher bezeichnetem Ermittlungsprogramm eines Software-Unternehmens dokumentiert worden sein. Es werden auch hier wieder urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.

Gefordert wird auch in diesem Fall wieder die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche bereits ein Formular beigefügt ist, welches allerdings unter Ziffer 2. zusätzlich gleich die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 292,93 € beinhaltet. Diesen Betrag macht Kornmeier in ihrer Abmahnung zum Ausgleich der Zahlungsansprüche geltend.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 2 Guns

29.01.2014

Wieder ein neuer Rechteinhaber für die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: In einer uns vorliegenden Abmahnung machen die Hamburger Anwälte nun auch die üblichen Ansprüche wegen illegalem Filesharings im Namen der "Two Guns Distribution, LLC" geltend. Erstmalig wird das Filmwerk "2 Guns" abgemahnt, welches unerlaubt über die Tauschbörsensoftware Transmission 1.75 illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sein soll.

Nun wird auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Entfernung der abgemahnten Datei vom Rechner verlangt. Zusätzlich soll der Adressat der Abmahnung einen Betrag in Höhe von 835,00 € zur Abgeltung der Kostenerstattungsansprüche zahlen um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Für den Fall, dass keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen sollte, droht Fareds sofort mit gerichtlicher Geltendmachung ihrer Ansprüche.