Und wieder ein neuer Inkasso-Akteur: Focus Forderungsmanagement möchte nach RA Marquort Forderungen der Triple-X Entertainment Ltd. eintreiben
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
11.02.2013
Entrichten Betroffene auf eine erhaltene Filesharing-Abmahnung hin die geforderten Beträge nicht, so versucht die abmahnende Kanzlei regelmäßig, mit weiteren Schreiben doch noch eine Zahlung zu erreichen. Führt das nicht zum Erfolg, ist das Repertoire noch nicht erschöpft: etliche Inkassofirmen sind bereits im Zusammenhang mit Filesharing-Fällen in Erscheinung getreten, beispielsweise Debcon, Condor oder Fairworld. Als neuster Akteur in diesem Bereich ist die FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH in Erscheinung getreten.
Bildrechtsabmahnungen - Sollte ich mich beraten lassen?
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25.01.2013
Seit einiger Zeit erreichen uns immer mehr Anfragen, die angebliche Bildrechtsverletzungen betreffen. In vielen Fällen wird dem Abgemahnten vorgeworfen gegen das Urhebernennungsrecht gemäß § 13 UrhG oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen verstoßen zu haben. Die Rechtslage ist aber nicht immer so eindeutig wie sie von den jeweiligen Abmahnkanzleien vorgetragen wird.
Gerade bei Bildrechtsabmahnungen verlangen einige Kanzleien mehr als von einem Abgemahnten im Einzelfall verlangt werden kann und schießen daher über das Ziel hinaus. Dies betrifft nicht nur die zu bezahlenden Kosten in Form von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch die Unterlassungserklärung selbst.
Von Brötchen und Brombeeren: Abmahnungen wegen Fotos von Lebensmitteln von Marions Kochbuch
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- Geschrieben von Johannes Partheymüller
23.01.2013
Einen neuen Höhepunkt in Sachen "Abmahnwahn" setzt seit geraumer Zeit der Betreiber der Internetseite www.marions-kochbuch.de: Dieser mahnt vielfach mit anwaltlichen Schreiben andere Seitenbetreiber wegen angeblicher Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder ab. Besonders ist hierbei, dass diese Bilder in der Regel einfache Fotografien von Lebensmitteln darstellen, hierfür in der Abmahnung aber dennoch hohe Beträge als Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert werden.
Schuldeingeständnis durch Unterlassungserklärung?
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
08.01.2013
Der Adressat einer Filesharing-Abmahnung wird regelmäßig aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Nachdem die Abmahnkanzleien im Idealfall eine sofortige Erfüllung der Ansprüche bevorzugen, fügen sie regelmäßig einen Entwurf für eine solche Unterlassungserklärung bei, um dem Anschlussinhaber die Abgabe zu erleichtern.
Selbstverständlich drängt sich dabei auch dem unbedarftesten Betrachter die Frage auf, ob die Abmahnkanzlei nicht vielleicht diesen Vordruck so formuliert, wie es für sie bzw. ihre Mandantschaft vorteilhaft ist und nicht für den Betroffenen. Insbesondere stellen sich viele Abgemahnte die Frage, ob sie nicht bei Unterzeichnung ein Schuldeingeständnis abgeben.
Auch BaumgartenBrandt gibt Altfälle zum Inkasso ab, Inkassofirma CONDOR beantragt Mahnbescheid
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
28.12.2012
Auch die Kanzlei BaumgartenBrandt möchte sich wohl kurz vor Verjährungseintritt nicht selbst die Mühe machen und versuchen, die Altfälle Filesharing mit Tatzeitpunkt im Jahr 2009, in denen die Betroffenen den Ausgleich der Zahlungsansprüche verweigert haben, selbst beizutreiben. Uns liegt ein Schreiben der Firma CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen aus dem Dezember vor, in dem der Betroffene zum Ausgleich einer Forderung von knapp 1.800,00 € aufgefordert wurde.
Neben Debcon und Infoscore sowie Fairworld, die alle bereits im Zusammenhang mit der Beitreibung von Zahlungsansprüchen aus Filesharing-Abmahnungen aufgetreten sind, ist nun also auch das Inkassounternehmen CONDOR in diesem Bereich tätig. in dem Anschreiben wird die Forderung noch für die ursprüngliche Rechteinhaberin, hier die KSM GmbH, geltend gemacht. Dabei werden, obwohl die Forderung von Anfang an dezidiert und anwaltlich bestritten war, auch Inkassokosten geltend gemacht.
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