Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Two and a Half Men - Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight

16.01.2015

Abmahnung Waldorf FrommerDie Abmahnung von TV-Folgen durch die Kanzlei Waldorf Frommer ist ja mittlerweile nicht mehr unbekannt. Diesmal handelt es sich um die TV-Serie "Two and a Half Men", welche angeblich über die Tauschbörse bittorrent weltweit zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH macht die Münchener Kanzlei die üblichen Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folge "Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight" geltend.

Genauso wie bei einer einzelnen Folge "The Big Bang Theory" verlangt Waldorf auch für die Folge von "Two and a Half Men" eine Zahlung in Höhe von 469,50 €, zusammengesetzt aus 300,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz. Zudem soll der Abgemahnte auch hier eine Unterlassungserklärung abgeben, für welche ein Vordruck wie üblich beigefügt ist.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Andreas Bourani - Auf Uns

15.01.2015

Im Namen von Herrn Thomas Olbrich aus Berlin macht die Kanzlei Fareds Ansprüche wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung via Filesharing auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung  geltend. Die Kanzlei erhebt in ihrem Abmahnschreiben diesmal den Vorwurf, dass der Adressat die Tonaufnahme "Andreas Bourani - Auf Uns"" als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" Dritten im Internet über Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll.

389,50 € soll der Abgemahnte nun zur Abgeltung der entstandenen Kosten bezahlen und zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sollten diese Ansprüche fristgerecht erfüllt werden, wäre die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt und kein Gerichtsverfahren erforderlich, so die Kanzlei aus Hamburg.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: 3 Folgen "The Big Bang Theory"

13.01.2015

Abmahnung Waldorf FrommerUnd gleich noch einmal "The Big Bang Theory". Diesmal mahnt Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die drei Folgen "The First Pitch of Insufficiency", "The Junior Professor Solution" und "The Locomotion Interruption" der beliebten TV-Serie ab. Wieder werden Ansprüche auf Unterlassung der Rechtsverletzung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht, weil der Anschlussinhaber die Folgen über bittorrent allen Nutzern dieser Tauschbörse zum Herunterladen angeboten haben soll.

Nachdem für die einzelne Folge vor wenigen Tagen ein Betrag von 469,50 € gefordert wurde, soll der Abgemahnte für die diesen Fall betreffenden drei Folgen insgesamt 965,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche bezahlen. Der Betrag setzt sich zusammen aus 750,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz. Zusätzlich soll auch in diesem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden (Entwurf wie üblich anbei).

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: The Big Bang Theory - The First Pitch Insufficiency (TV-Folge)

05.01.2015

Abmahnung Waldorf FrommerNun mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer auch die bekannte TV-Serie "The Big Bang Theory" ab. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folge "The First Pitch Insufficiency" geltend gemacht. Diese Folge soll der Abgemahnte in der Filesharingtauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten haben. Der Anschlussinhaber soll daher der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Für die einzelne Folge fordert Waldorf Frommer einen Betrag von 469,50 €, um die Zahlungsansprüche zu erledigen. Daneben wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, für welche Waldorf Frommer bereits einen Entwurf beifügt.

Sasse & Partner: The Walking Dead - Staffel 5 Folge 1

22.12.2014

Abmahnung Sasse & PartnerMehrfach lagen uns bereits Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner bzgl. der TV Serie "The Walking Dead" vor. In einer uns vorliegenden Abmahnung macht die Hamburger Kanzlei im Auftrag der WVG Medien GmbH nun Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf die erste Folge der fünften Staffel geltend, welche der Abgemahnte anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten haben soll.

Die Rechtsanwälte bieten wie üblich die Erledigung der beiden letztgenannten Ansprüche durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 800,00 € an. Daneben wird vom Betroffenen auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, für welche Sasse & Partner bereits einen Vordruck mitschickt.