Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Arrow - The Calm (TV-Folge)

11.11.2014

Abmahnung Waldorf FrommerIm Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH macht die Kanzlei Waldorf Frommer nun auch Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die TV-Serie "Arrow" geltend. Der Anschlussinhaber soll die Folge "The Calm" in Filesharingnetzwerken für andere Nutzer zum Download bereitgestellt haben und daher der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Für die einzelne Folge fordert Waldorf Frommer nun Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und Aufwendungsersatz von 169,50 €, insgesamt somit eine Zahlung in Höhe von 519,00 €. Daneben wird natürlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Homeland - The Drone Queen und Trylon and Perisphere (TV-Folgen)

07.11.2014

Abmahnung Waldorf FrommerErneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer nach anderen aktuellen Erfolgsserien auch in Bezug auf die TV-Serie "Homeland" ab. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH machen die Müncher Anwälte urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Der Adressat der Abmahnung soll die Folgen "The Drone Queen" und "Trylon and Perisphere" über das Peer-to-Peer Netzwerk bittorrent im Internet verfügbar gemacht haben.

Gefordert wird nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung für die zwei konkreten TV-Folgen sowie die Zahlung eines Betrages von 915,00 €, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Person of Interest - Nautilus und Wingman (TV-Folgen)

06.11.2014

Abmahnung Waldorf FrommerUnd weiter geht es mit Waldorf Frommer: Mittlerweile ist ja hinreichend bekannt, dass die Kanzlei nicht nur Filme, sondern auch TV-Folgen abmahnt. Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH werden nun Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folgen "Nautilus" und "Wingman" der Serie "Person of Interest" geltend macht. Der Anschlussinhaber soll der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, die Zahlungsansprüche mit einer Zahlung in Höhe von 915,00 € zu erledigen. Daneben wird wie üblich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, um die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen. Einen Entwurf hierfür fügen die Münchener Anwälte ihrer Abmahnung gleich bei.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Fack ju Göthe (Film)

Wadorf Frommer auf Kopf04.11.2014

Kein Ende bei "Fack ju Göthe": Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin den bereits vielfach abgemahnten Kinofilm im Namen der Constantin Film Verleih GmbH ab, weil dieser unberechtigt über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet verbreitet worden sein soll. Die Münchener Rechtsanwälte machen für die Rechteinhaberin wieder die üblichen Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend.

Der Anschlussinhaber soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vordruck anbei). Bezüglich der geltend gemachten Zahlungsansprüche soll der Betroffene einen Betrag von 815,00 € überweisen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Für diese Zahlung fügt die Kanzlei Waldorf Frommer ihrem Abmahnschreiben bereits einen vorgedruckten Überweisungsdatenträger bei.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die Schadenfreundinnen (Film)

Waldorf-Briefkopf geschreddert31.10.2014

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das Filmwerk "Die Schadenfreundinnen" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 815,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.