Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wird die darin versprochene Vertragsstrafe fällig. Je nachdem, welche Erklärung Sie abgegeben haben, kann die Vertragsstrafe entweder betragsmäßig vorgegeben sein oder in das Ermessen des Gläubigers gestellt sein. Manchmal werden gleich mehrere Verstöße gleichzeitig entdeckt und verfolgt. Hier ist es durchaus möglich, dass aus einer Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe gleich mehrfach anfällt. Das Ergebnis kann sehr teuer sein.



