Sommer unseres Lebens, Morpheus und BearShare - Welche Sicherheitspflichten treffen den Inhaber eines Internetanschlusses?
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- Geschrieben von Christian Galetzka
22.09.2014
Zwischenzeitlich liegen bereits drei Entscheidungen des BGH zum Thema Filesharing vor, auch bekannt unter den plakativen Bezeichnungen „Sommer unseres Lebens" (Mai 2010), „Morpheus" (November 2012) und „BearShare" (Januar 2014). In diesen drei Entscheidungen hatte der BGH Gelegenheit, zu den Sicherheitspflichten des Inhabers eines Internetanschlusses, der auch anderen die Nutzung seines Anschlusses gestattet, Stellung zu nehmen und die entsprechenden Anforderungen zu präzisieren.
Welche Sicherheitspflichten treffen also den Anschlussinhaber, insbesondere wenn er Dritten seinen Internetanschluss zur Nutzung zur Verfügung stellt? Was ist nach der Rechtsprechung zu beachten, um einen Zugriff Dritter auf den eigenen Internetanschluss zu verhindern?
10 Jahre Filesharing Abmahnungen
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
16. Juni 2014
Heute vor 10 Jahren haben wir an unserem ersten Filesharing Fall gearbeitet. Es ging damals gleich um 10.000 EUR Forderung und die Polizei durchsuchte die Wohnung unseres Mandaten zusammen mit einem Beauftragten der Tonträgerhersteller. Spiegel online berichtete unter dem Titel "Erschreckende Abschreckung". Auf der anderen Seite vertrat RA Clemens Rasch persönlich den Fall. Die IFPI ging damals mit einer zuvor nie gekannten Schärfe im PR-Krieg gegen den damaligen Betroffenen vor.
Neues Jahr, neues "Glück" - wieder Mahnbescheide in Debcon Fällen
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
11.06.2014
Wir hatten bereits letztes Jahr über die Mahnbescheide in Filesharing-Fällen berichtet, die in der Sommerzeit beantragt worden waren (siehe "Sommerloch? Mahnbescheide in Filesharing-Fällen..."). Kaum ist der Winter vorbei, melden sich wieder Betroffene, die in Sachen Filesharing inzwischen mit dem Inkassounternehmen Debcon zu tun hatten und vor kurzem einen Mahnbescheid erhalten haben.
Briefe-Flut von Waldorf Frommer
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
12.05.2014
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine der großen Kanzleien, die im Bereich Filesharing tätig sind und Abmahnungen an Privatpersonen versenden. In standardisierten Briefen werfen die zahlreichen Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei den Adressaten meist vor, ein Filmwerk oder Serienfolgen unerlaubt über so genannte Filesharing Netzwerke heruntergeladen und dabei auch anderen zur Verfügung gestellt zu haben. Die geforderte Zahlung belief sich in der Vergangenheit in der Regel auf circa 1.000,00 €.
Viele Betroffene haben die Erfahrung gemacht, dass sie nach ihrer eigenen Reaktion vielleicht noch eine weitere Antwort bekamen, aber danach monatelang, manchmal sogar jahrelang Ruhe hatten, obwohl sie keine vollumfängliche Einigung herbeigeführt hatten. Bis die Kanzlei vor kurzem in diesen Altfällen wieder aktiv wurde.
Rasch Rechtsanwälte: nicht nur mit Filesharing-Abmahnungen im Urheberrecht aktiv
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
11.03.2014
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte war im Herbst des Jahres 2013 vor Gericht. Und sie war erfolgreich. Allerdings in einem Bereich, der nur entfernt mit Filesharing, aber auf jeden Fall mit Urheberrecht und dem Urheberrechtsgesetz zu tun hatte. Es ging dabei um die Software "JDownloader2", mit der die Kanzlei als Antragstellervertreter in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein urheberrechtlich geschütztes Musikvideo von der Seite "myvideo" hatte herunterladen können, obwohl es mit einem speziellen Verfahren, genannt RTMPE, geschützt war.