Fachanwaltliche Hilfe bei Abmahnungen

  • TPL_BEEZ5_SKIP_TO_CONTENT
  • TPL_BEEZ5_JUMP_TO_NAV
  • TPL_BEEZ5_JUMP_TO_INFO

TPL_BEEZ5_NAV_VIEW_SEARCH

TPL_BEEZ5_NAVIGATION

TPL_BEEZ5_SEARCH

  • Datenschutzerklärung
  • Startseite
  • Sitemap
  • Kontakt
  • Impressum

Informationen über Abmahnungen

  • Strategie
  • Rechtsprechung
  • Wie ist die Rechtslage?
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Videos zum Thema Filesharing
  • Abmahnkanzleien von A bis Z
  • Abmahnungen wegen Texten und Bildern
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Unsere Leistungen

  • Unverbindliche Anfrage
  • Unsere Kanzlei
  • Kosten

Inhalte für Mandanten

  • Mustererklärungen
  • Abwehr von Inkassounternehmen
  • Musterschreiben

Jun Rechtsanwälte

  • Kanzlei-Homepage
  • Muster AGBs und Vorlagen

Suche

Debcon, oder: wie Anschreiben einfach ignoriert werden

  • | Drucken |
  •  E-Mail
Details
Geschrieben von Yvonne Roßmann

04.07.2013

Es ist schon häufiger vorgekommen, dass sich Betroffene bei uns gemeldet haben, die ein Anschreiben einer Inkassofirma erhalten haben, ohne dass die Abmahnung, auf die Bezug genommen wurde, sie zuvor erreicht hatte. Das erscheint zwar ungewöhnlich, nachdem die Abmahnkanzleien es meist nicht bei einem Schreiben belassen, wenn keine Antwort kommt (zuletzt hat uns sogar ein Bericht erreicht, nachdem Rechtsanwalt Tobias Selig eine einstweilige Verfügung beantragt hat, als der Adressat einer Abmahnung nicht fristgerecht reagiert hat), kann aber passieren.

Debcon Inkasso FilesharingUm überhaupt den konkreten Vorwurf identifizieren zu können, ist es angesichts der kurzen und meist nicht hinreichend genauen Darstellung des Vorwurfs durch die Inkassounternehmen erforderlich, zunächst das ursprüngliche Abmahnschreiben anzufordern. Dies haben wir bereits in einigen Fällen bei den einschlägig im Bereich Filesharing tätigen Inkassounternehmen, darunter auch die Debcon GmbH, getan. Der letzte Fall mutet allerdings seltsam an: es kam kein Schreiben geschweige denn eine Abmahnung oder nur eine individuelle Antwort, sondern schlicht ein pauschales Vergleichsangebot mit Ratenzahlungsmöglichkeit. Da stellen sich natürlich verschiedene Fragen...

Weiterlesen...

"Anti-Abzock-Gesetz" vom Bundestag verabschiedet

  • | Drucken |
  •  E-Mail
Details
Geschrieben von Christian Galetzka

02.07.2013

DSC08931Am 27.06.2013 hat der Bundestag das vielbeachtete und in der Presse stark diskutierte "Anti-Abzock-Gesetz" verabschiedet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit einer Synopse der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften im Vergleich mit dem ursprünglichen Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist hier abrufbar.

 

 

 

Schnitzel, Holunderblüten und kein Ende: weitere Abmahnungen von Folkert Knieper

  • | Drucken |
  •  E-Mail
Details
Geschrieben von Christian Galetzka

24.05.2013

DSC09553Auch weiterhin lässt Folkert Knieper, Betreiber des Internetportals www.marions-kochbuch.de, wegen vermeintlicher Verletzung angeblich ihm zustehender Bildrechte durch Verwendung von Allerweltsschnappschüssen von Lebensmitteln und aktuell auch Pflanzen auf Internetseiten Dritter abmahnen. Wir berichteten bereits von Currywürsten und Brombeeren; nun sind auch Schnitzel und Holunderblüten dabei. Die von Herrn Knieper beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Albrecht und Bischoff aus Hamburg wird daher nicht müde, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für Herrn Knieper geltend zu machen. 

Weiterlesen...

WeSaveYourCopyrights kramt mehr als drei Jahre alte Filesharingfälle für neue Abmahnungen hervor

  • | Drucken |
  •  E-Mail
Details
Geschrieben von Johannes Partheymüller

14.05.2013

Offenbar wird bei der in Frankfurt ansässigen Kanzlei WeSaveYourCopyrights gerade das Archiv ausgemistet. Dabei müssen die Rechtsanwälte überraschend auf alte Ermittlungsdatensätze hinsichtlich illegalen Filesharings gestoßen sein, die bislang noch nicht abgemahnt wurden. Denn aktuell beraten wir mehr und mehr Betroffene, die eine Abmahnung der Kanzlei erhalten haben, in der es um ein bereits Jahre zurückliegendes Angebot eines Musikstücks in Filesharingnetzwerken im Internet geht.

Weiterlesen...

Urteilsgründe zu Filesharing BGH-Urteil Morpheus veröffentlicht

  • | Drucken |
  •  E-Mail
Details
Geschrieben von Yvonne Roßmann

16.04.2013

BGH Urteil Filesharing Morpheus UrteilsgründeIm vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof nach der bekannten Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (mehr Informationen hier), in der er wichtige Grundsätze zum Anscheinsbeweis bei der Täterhaftung und den Pflichten des Anschlussinhabers hinsichtlich einer Störerhaftung aufgestellt hat, erneut zum Thema Filesharing zu urteilen gehabt.

In der Entscheidung "Morpheus" aus dem November 2012 klärt der BGH, dass Eltern nicht grundsätzlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haften, wenn eines ihrer Kinder über so genannte Tauschbörsen Urheberrechte verletzt und wegen der bloßen Möglichkeit nicht der Zugang zum Internet gesperrt oder umfangreiche Absicherung eingerichtet werden muss (wir berichteten bereits über die Pressemitteilung hier). Inzwischen wurden auch die ausführlichen Urteilsgründe des Gerichts veröffentlicht.

Weiterlesen...

Weitere Beiträge...

  1. Großer Serien-Rundumschlag bei Waldorf Frommer
  2. Kanzlei Schulenberg & Schenk gibt offenbar Abmahn-Altfälle an die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ab
  3. Abmahnwelle beschert Bode & Partner mit ihrer Mandantin Order Online USA Prämierung zum Gegner des Monats März '13
  4. Verteidigung gegen Abmahnung von Bode & Partner

Seite 8 von 21

  • Start
  • Zurück
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • Weiter
  • Ende

Kontaktanfrage

Rufen Sie uns an für einen unverbindlichen Vorschlag zum Vorgehen. Sie können direkt mit einem spezialisierten Anwalt sprechen oder wir rufen Sie zurück:

Telefon:

0931-52233

Sie können uns auch Ihre Abmahnung per Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) schicken oder beschreiben (Abmahnkanzlei, Werk, Forderung) und wir schicken Ihnen einen detaillierten Vorschlag für das weitere Vorgehen - natürlich unverbindlich und ohne Kosten. Sie können auch über das Kontaktformular einen Rückrufwunsch oder einen schriftlichen Vorschlag anfordern. Wir antworten während der üblichen Bürozeiten innerhalb weniger Stunden.

Meist gelesen

  • Unverbindliches Angebot
  • Fünf Strategien zur Wahl
  • cease-and-desist order: "Abmahnung" in English?
  • Unnötige Zahlung auf unberechtigte Abmahnung.
  • Impressum
Jun Rechtsanwälte | Salvatorstraße 21 | 97074 Würzburg | Tel 0931-6639232| Kontaktformular
Realtime website traffic tracker, online visitor stats and hit counter

powered by Joomla!®