Kommentar zu Filesharing-BGH-Urteilen: Anwälte auf beiden Seiten können sich freuen
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- Geschrieben von Chan-jo Jun
16.06.2015
Am 11.06.2015 hat der Bundesgerichtshof in drei verbundenen Verfahren wegen Filesharing zugunsten der Musikindustrie entschieden. Die Musikindustrie und die Abmahnanwälte können sich freuen: 200,00 € Schadensersatz sind nicht zu hoch, befand der BGH. Dieser Betrag war die Obergrenze, was sich die Rechteinhaber zu fordern trauten und jetzt hat der BGH bestätigt, dass der Betrag bei überschaubaren Verletzungsfällen in Ordnung geht. Sogar höherer Schadensersatz kommt in Betracht. Damit wird das Abmahngeschäft wieder lukrativer.
Als der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Rechtsanwaltsgebühren für Abmahnungen begrenzte, reagierte die Musikindustrie mit der Erhöhung der geltend gemachten Schadensersatzforderungen. Was damals als durchschaubarer Taschenspielertrick aussah, erfährt nun die Segnung des höchsten Zivilgerichts.
Drei neue Urteile des BGH zum Filesharing
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- Geschrieben von Christian Galetzka
11.06.2015
Der BGH hat heute drei neue Urteile zum Filesharing gesprochen. Die Entscheidungen haben nach "Sommer unseres Lebens", "Morpheus" und "BearShare" die weniger kreativen Bezeichnungen "Tauschbörse I", "Tauschbörse II" und "Tauschbörse III". Hier zunächst die heutige offizielle Pressmitteilung des BGH; wir werden die Urteile nach Veröffentlichung der vollständigen Entscheidungsgründe wie gewohnt analysieren und kommentieren.
Debcon GmbH droht mit Mahnbescheiden
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- Geschrieben von Christian Galetzka
21.05.2015
Debcon verschickt aktuell Schreiben in Filesharing-Angelegenheiten unserer Mandanten, in denen nun recht konkret angekündigt wird, dass das gerichtliche Mahnverfahren "im Rahmen der Gesamtabwicklung von 15.000 (!) Forderungen" bevorstehe. Interessant an der Formulierung des Schreibens ist, dass debcon als weitere "wichtige Information" mitteilt, das Schreiben könne als gegenstandslos betrachtet werden, sollte dem betroffenen Anschlussinhaber "schon heute der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt worden sein". Dies impliziert die Behauptung, bereits Mahnbescheide beantragt zu haben.
Die Schreiben von debcon erreichen damit eine neue Qualität und Schärfe, da nun behauptet wird, bereits gerichtliche Schritte eingeleitet zu haben.
Was an den Ankündigungen von debcon dran ist, kann derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit beantwortet werden. Fakt ist jedoch, dass unter den 15.000 Forderungen sicherlich einige dabei sind, die bereits zum heutigen Zeitpunkt verjährt sein dürften. Im Übrigen ist natürlich jeder Sachverhalt individuell zu beurteilen.
Großrazzia gegen Betreiber des Streaming-Portals kinox.to
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- Geschrieben von Christian Galetzka
31.10.2014
Die sächsischen Ermittlungsbehörden haben letzte Woche in vier Bundesländern Razzien gegen die mutmaßlichen Betreiber der Streaming-Website kinox.to durchgeführt. Die zwei Hauptverantwortlichen sind nach Presseinformationen noch auf der Flucht. Vorgeworfen wird den beiden Brüdern gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Daneben wird den Brüdern Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung vorgeworfen.
Verjähren urheberrechtliche Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz in Filesharing-Fällen erst nach zehn Jahren?
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- Geschrieben von Christian Galetzka
22.10.2014
Wer sich häufig mit dem Thema Filesharing-Abmahnungen beschäftigt oder vertieft hierüber informiert, stößt unter Umständen auf eine von einigen Abmahnkanzleien vertretene Ansicht, nach der Zahlungsansprüche aus Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing nicht nach drei, sondern vielmehr erst nach zehn Jahren verjähren sollen. Gerade für zu Unrecht Abgemahnte würde dies jedoch die ohnehin schon lange Zeit, in der sie unsicher und unter Druck gesetzt sind, noch einmal ganz erheblich verlängern. Insofern die berechtigte Frage: Was ist dran an der zehnjährigen Verjährungsfrist?