Fachanwaltliche Hilfe bei Abmahnungen

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Kanzlei Jun erstattet Strafanzeige gegen den Softwareberater der Redtube-Abmahner

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Geschrieben von Johannes Partheymüller

07.02.2014

Stellvertretend für die von uns vertretenen, aber auch alle übrigen Betroffenen, die Ende letzten Jahres eine Streaming-Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen erhielten, haben wir kürzlich Strafanzeige gegen Herrn Andreas Roschu, den technischen Berater der Redtube-Abmahner, gestellt. Nach Überprüfung einer von ihm abgegebenen und in den zweifelhaften Auskunftsverfahren vor dem Landgericht Köln vorgelegten eidesstattlichen Versicherung sind ihm nach unserer Auffassung falsche Versicherung an Eides statt sowie Beteiligung an (Prozess-)Betrug in gewerblichem Ausmaß vorzuwerfen. Aber auch die übrigen Hintergründe der Streaming-Abmahnwelle haben parallel nicht an Fragwürdigkeit und Zweifelhaftigkeit eingebüßt - ganz im Gegenteil.

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Neue Regelungen, alte Gewohnheiten

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Geschrieben von Lisa Breunung

10.01.2014

Puppe mit Geldschein in HandIm Oktober letzten Jahres ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch bekannt als Anti-Abzock-Gesetz, in Kraft getreten (wir berichteten hier). Eine der entscheidenden Neuerungen im Hinblick auf das Urheberrecht, ist die Änderung des § 97a UrhG, der sich mit dem gerade bei Filesharing beliebten Instrument der Abmahnung beschäftigt. § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG n.F. begrenzt den Gegenstandswert, der für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten maßgeblich ist, auf 1.000,00 €. Dies gilt bei Abmahnungen gegenüber natürlichen Personen, für den Fall, dass die Werke nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und auch anderweitig noch keine Verpflichtung zu einer Unterlassung besteht. Für den Einzelnen scheint dies zunächst eine erfreuliche Entwicklung in Anbetracht dessen, dass zuvor Abmahnkanzleien wegen einzelner Film- oder Musikwerke durchaus auch hohe Gegenstandswerte von 10.000,00-50.000,00 € angesetzt haben und dadurch immens hohe Rechtsanwaltskosten generierten.

Nachdem das Gesetz nun seit ca. drei Monaten in Kraft ist, stellt sich die Frage, wie die gesetzliche Regelung im leider gerade bei Urheberrechtsverletzungen an Musik- oder Filmwerken doch alltäglichen „Abmahnwahn" umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie für den einzelnen Abgemahnten hat.

 

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3. Fall zu Filesharing vom BGH entschieden

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Geschrieben von Lisa Breunung

drittes BGH-Urteil zu Filesharing09.01.2014

Nach "Sommer unseres Lebens" und "Morpheus" (wir berichteten hier) hatte sich der BGH zum Start in das neue Jahr erneut mit dem Thema Filesharing beschäftigt. Der Pressemitteliung lässt sich entnehmen, dass die Richter keine Pflicht des Anschlussinhabers sehen, volljährige Familienangehörige bei der Nutzung des Internetanschlusses zu überwachen oder auch nur zu belehren, solange kein Anlass für die Befürchtung besteht, dass der Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht wird.

Für Betroffene von Filesharing-Abmahnungen, die die vorgeworfene Tat nicht selbst begangen haben, durchaus interessant. Allerdings schützt das den tatsächlichen Täter nicht davor, gegebenenfalls selbst anstelle des Anschlussinhabers in Anspruch genommen zu werden, wenn letzterer sich mit Hinweis auf den Begeher der Rechtsverletzung verteidigt.

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Redtube: Lassen Sie sich nicht vom eigenen Anwalt über den Tisch ziehen

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Geschrieben von Chan-jo Jun

11.12.2013

Beratungsbedarf bei Streaming Abmahnung

Natürlich gibt es Beratungsbedarf zu Redtube-Abmahnungen und es mag Sinn machen, einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Wir finden es allerdings völlig unvertretbar, wenn einige Anti-Abmahnanwälte versuchen, mit der Abmahnwelle unnötige Gebühren zu verursachen.

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Redtube: Abmahnwelle der Kanzlei U + C und sogar schon Trittbrettfahrer mit Email-Abmahnungen

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Geschrieben von Yvonne Roßmann

10.12.2013

Abmahnwelle StreamingInzwischen zeigt sich, dass die Abmahnwelle zu Streaming über das Portal Redtube.com weite Kreise zieht. Zahllose Betroffene haben eine Abmahnung vom 04.12.2013 erhalten und sollen nun bis zum 12.12.2013 eine Unterlassungserklärung abgeben und 250,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche leisten.

Zudem haben uns Betroffene von Emails mit vergleichbarem Inhalt berichtet, die genauere Informationen angeblich in ZIP-Dateien beigefügt hätten. Wir haben einen solchen Anhang überprüft und darin Schadsoftware gefunden.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema halten wir in einem aktuellen Blog zu Redtube-Abmahnungen für Betroffene und Interessierte bereit.

Weitere Beiträge...

  1. Redtube: Erste urheberrechtliche Abmahnungen wegen Porno-Streaming
  2. focus Forderungsmanagement für Kanzlei C-S-R
  3. "Anti-Abzock-Gesetz" in Kraft getreten
  4. Auch das Amtsgericht München greift "Anti-Abzock-Gesetz" vor

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