Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Private Lustschweine

Die Kanzlei C-S-R aus Regensburg mahnt wie bisher weiter pornographische Filmtitel ab. Diesmal geht es um den Film "Private Lustschweine", an dem die Gröger MV GmbH & Co. KG die Filmherstellerrecht innehat. Geltend macht werden Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Verfügbarmachen des Films in Filesharing-Netzwerken.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines Vergleichsvertrages in Höhe von 650,00 € verlangt.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Abnorm: Small Pissing Cunts

Kollege Schmietenknop aus der Regensburger Kanzlei C-S-R macht namens der Firma Z-Faktor Medien Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen an dem Filmwerk "Abnorm: Small Pissing Cunts" geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche, welche sowohl Schadensersatz und Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten umfassen.

Waldorf Rechtsanwälte: Sting In The Tail

Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt im Auftrag ihrer Mandantin Sony Music Entertainment Germany GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Musikalbums "Sting In The Tail" der Künstlergruppe Scorpions in der Internettauschbörse bittorrent ab.

Zur Erledigung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet die Kanzlei Waldorf die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,00 € an (350,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten). Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Musikwerke der Sony Entertainment Music Germany GmbH.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Große Titten, enge Fotzen Nr. 4

Die Anwaltskanzlei C-S-R mahnt weiterhin im Auftrag der Firma Purzel-Video GmbH vermeintliche Urheberrechtsverstöße in Internettauschbörsen ab. Diesmal geht es um das Filmwerk "Große Titten, enge Fotzen Nr. 4", das über Filesharing-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Die von der Kanzlei geforderte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung enthält in Ziffer 3 gleichzeitig die Verpflichtung zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650,00 €. Eine solche Verpflichtung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Ausräumung der den Unterlassungsanspruch begründenden Wiederholungsgefahr.

Schalast & Partner: The Sound Above My Hair

Die Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt macht im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Rechte wegen vermeintlicher Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geltend. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Musikwerk "The Sound Above My Hair" von Scooter in einer nicht näher bezeichneten Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Musiktitel soll auf dem Sampler "Sunshine Live Vol. 33" enthalten sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Betrages von 290,00 € gefordert.