Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Rechtsanwälte: Der Knochenmann

05.05.10

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte vor, mit der im Namen der Majestic Film Verleih GmbH Ansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubter Auswertung des Filmwerkes "Der Knochenmann" über den Filesharing-Client bittorrent geltend gemacht wird.

Verlangt wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die von der Kanzlei geforderte Unterlassungserklärung erstreckt sich wiederum auf sämtliche Werke der Unterlassungsgläubigerin und ist schon aus diesem Grunde zu weitgehend.

Waldorf Rechtsanwälte: Music for Men

26.03.10

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH das Musikalbum "Music for Men" von Gossip wegen öffentlicher Zugänglichmachung in der Tauschbörse bittorrent ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei Waldorf wie üblich die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 856,00 €, der sich aus 506,00 € Rechtsanwaltskosten und 350,00 € Schadensersatz zusammensetzt.

Baek Law: "Ich hab zwei neue Freunde" und "Sie liebt mich immer noch"

07.05.10

Die Rechtsanwaltskanzlei BAEK LAW mahnt im Auftrag eines Herrn Marco Kloss die vermeintliche unerlaubte Verwertung geschützter Musikwerke in Internettauschbörsen ab. Streitgegenständlich sind 2 Musiktitel auf dem Musikalbum "Gnadenlos Deutsch 24", nämlich "Ich hab zwei neue Freunde" und "Sie liebt mich immer noch".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sich auf sämtliche Werke des Gläubigers bezieht, verlangt die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 500,00 €.

Waldorf Rechtsanwälte: Wickie und die starken Männer

07.05.10

Die Münchener Kanzlei Waldorf mahnt für die Constantin Film Verleih GmbH derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Wickie und die starken Männer" ab und macht Unterlassungs-, Konstenerstattungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bietet die Kanzlei zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € an. Wie bereits in der Vergangenheit, verlangt Waldorf auch hier wiederum die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, die sich auf sämtliche Werke der Unterlassungsgläubigern bezieht.

U+C Rechtsanwälte: Videorama - Suesse Fuesse

04.05.10

Die Anwaltskanzlei Urmann & Collegen macht im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG Ansprüche wegen vermeintlicher unerlaubter Auswertung des Filmwerks "Vieorama - Suesse Fuesse" über den Filesahring-Client bittorrent geltend.

Die Kanzlei verlangt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 €.