In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Schreiben der Firma Debcon GmbH, die den Einzug offener Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei U+C übernommen hat.
Die von Debcon geltend gemachten Zahlungsforderungen auf Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz sind offensichtlich Gegenstand des Forderungs-Pools, die die Kanzlei U+C im Dezember 2011 versteigerte. Hierbei soll es sich um insgesamt 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen handeln.



